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Musste jemand begleiteten Umgang vor Gericht durchboxen?

Musste jemand begleiteten Umgang vor Gericht durchboxen?

Malou1983

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Hallo, Natürlich ist es das Recht sowohl vom Vater als auch vom Kind, regelmäßigen Umgang zu haben und das soll auch wenn möglich so sein. Mich würde einfach interessieren was es bei euch ggf für Gründe gab und welche Schwierigkeiten ihr hattet... mir steht diesbezüglich demnächst irgendwann eine Gerichtsverhandlung bevor.


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Malou1983

Hier! bei uns lagen die Gründe dahingehend, dass sich -bereits während unserer Ehe- der KV als Pädagogische Nullnummer rausstellte. Während unserer Ehe konnte ich das dadurch kompensieren, dass ich eben in Sachen Erziehung alles übernahm. Nach unserere Ehe meinte dann der KV, er könnte bei UmgangsWE seine "Erziehungsideale" durchsetzen und hat dies mit so Zeugs wie Einsperren im Keller versucht. Ergebnis: Kinder wollten nicht mehr zum Vater...Vater zog vor Gericht und der Richter hat versucht über begleiteten Umgang wieder sowas wie eine Beziehung zwischen Kinder und Vater aufzubauen. Nach ganzen 4 Terminen hat dann der begleitende Psychologe die Sache abgbrochen, wei er -Orignalton- "Keinerlei Hoffnung hat, weit genug auf den Kindsvater einwirken zu können, sodass diesem in irgend einer Art ein Zugang zur Welt seiner Kinder möglich wäre". Weiterhin empfahl er dem Vater eine Therapie wegen dessen "deutlich narzisstischen Züge" und ggf. -nach erfolgreicher Therapie- einen erneuten Versuch. Da der KV keinerlei Anlass sah/sieht, dass der Hauptgrund des Scheiterns bei ihm liegt, (schließlich ist ER der Vater und die Kinder haben zu gehorchen, BASTA!) und auch kein Handlungsbedarf auf seiner Seite, hatte sich damit die Sache erledigt.


Malou1983

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Oh man... das ist hart...manchmal dann tatsächlich besser gar keinen Kontakt zu haben... Bei uns ist es so das der kv seine Bedürfnisse über das des Kindes stellt... Er ist Alkoholiker und in den letzten 10 Monate 6 oder 7x zum Entzug im kh gewesen...er hat auch bisher kein ehrliches Interesse an seinem Sohn gezeigt.. es war alles soweit eingestielt beim JA und wir haben nur auf einen Ortstermin zum begleiteten Umgang gewartet... dann kam ein schreiben vom amtsgericht das er seinen Sohn mindestens 3x die woche von mir zu hause abholen möchte und er seit geraumer Zeit in einer trockenen Phase wäre (das stand in dem Schreiben das sein Anwalt aufgesetzt hat) und das seinem Wunsch nach mehr Umgang sowohl vom JA als auch von mir nicht entsprochen wurde (in dem Termin beim JA hat er aber alles abgenickt) jetzt warte ich auf weiteres Vorgehen... er war aktuell bis vor ein paar Tagen im kh wegen alkohol


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Malou1983

Der Brief kam vom Gericht? Also du meinst: sein Anwalt hat einen Brief ans Gericht geschickt und die haben dir die Kopie zugeschickt, oder? Wenn er gerade mal bis vor wenigen TAgen wegen Alkoholproblemen im KH war, würde ich das jetzt alles ziemlich gelassen sehen. Da du ja das JA auf deine Seite hast (und kein JA macht begleiteten Umgang, wenn sie eine andere Möglichkeit sehen), kannst du ganz entspannt bleiben. Ohne Stellungsnahme des JA wird da nicht einfach ein bereits geplanter begleiteter Umgang abgeblasen. Ich würde allerdings fordern, dass der netten Herrn KV mal seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Zumindest mal ein ärztliches Gutachten, wie (bei mehreren Entzugsversuchen innerhalb weniger Monate) überhaupt die Chancen stehen, dass er jemals vom Alkohol weg kommt, bzw. wie lange denn die "trockene Phase" jetzt schon anhält.


Malou1983

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Antwort auf Beitrag von Limayaya

Ja zum 'glück' ist die sacharbeiterin auch nicht gerade glücklich darüber zum einen übergangen worden zu sein und zum anderen das der kv definitiv auch bezüglich des Jugendamtes die Unwahrheit erzählt... Jedem anderen würde ich auch sagen die Sache ist deutlich und man braucht sich keine Sorgen machen... trotzdem bleibt die angst.. . Er lügt wenn er den Mund aufmacht und das ziemlich gekonnt und glaubhaft mit schauspielerischen Fähigkeiten ... trotzdem sind die entzüge ja nachweisbar... Bin froh wenn das alles geklärt ist...


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Malou1983

Ein Entzug (auch wenn er dokumentiert ist), garantiert keine Alkoholabstinenz. Das weiß auch der Richter und man wird dem KV sicher seinen Wunsch nicht abschlagen aber es kann sein, dass er zunächst nur begleiteten Umgang erhält und die Auflage, x-mal, unangekündigt zur Alkoholprobe (Blutentnahme zur Bestimmung eines Langzeitparameters) abrufbar zu sein. Ebenso wird das Gericht eine entsprechende Langzeitbehandlung (Gesprächstherapie, Selbsthilfegruppenteilnahme...), unabhängig vom nur 1 Woche dauernden Entzug, fordern. Alles Gute!