Elternforum Alleinerziehend, na und?

Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe

Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe

Rose22

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Sehr geehrte Mitlesenden, bestimmt kann mir jemand von Euch helfen, da schon selber durchgemacht. Ich bin seit sieben Jahren Alleinerziehend und habe mit dem Vater der Kinder schon etliche Gerichtsverhandlungen hinter mir. Es werden bestimmt auch noch viele folgen.  Bisher habe ich immer Verfahrenskostenbeihilfe bewilligt bekommen.  Nun möchte ich mit meinem neuen Partner zusammen ziehen.  Er verdient sehr gut, jedoch haben wir uns darauf geeinigt, dass wir beide die Hälfte der Kosten tragen werden.  Muss er mit bei den kommenden Verfahrenskostenbeihilfe Anträgen angegeben werden?  Muss er dann mit für die Kosten der Verfahren aufkommen, obwohl er nichts mit der Sache zu tun hat? Das finde ich nämlich unfair und das würde ich nicht wollen. Er glaube ich auch nicht.  Ich bedanke mich im Voraus für Eure Rückmeldung 


Magda66

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Antwort auf Beitrag von Rose22

Wenn ihr nicht verheiratet seid, keine eingetragene Lebensgemeinschaft - dann zählt nur dein Einkommen. Aber sicherheitshalber bitte selber mal googeln


tolles-timing

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Antwort auf Beitrag von Magda66

Pauschal stimmt das nicht. Es gibt Umstände, da zählt sein Einkommen mit rein. Wenn ihr zB eine gemeinsame Haushaltskasse habt bzw. euren Alltag gemeinsam finanziert.    Man kann da natürlich lustig lügen, als Steuerzahler würde ich mich aber bedanken, wenn man sich immer so "günstig stellt", wie es gerade passt. Steuerklasse 2 hast du ja hoffentlich nicht auch noch.    kann man übrigens in nullkommanix googeln. 


Sue_Ellen

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Antwort auf Beitrag von tolles-timing

@tt Bedankst du dich auch für die ganzen unsinnigen prozesse, die auf kosten der steuerzahler geführt werden? Und damit meine ich nicht nur sorgerechtsprozesse. Und was glaubst du, wie hoch ist der "gewinn" bei stkl II? Vor allem bei geringverdienern. Kann man auch googeln.


tolles-timing

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Antwort auf Beitrag von Sue_Ellen

1. Ein Unrecht wird nicht gerechter, weil es woanders auch Unrecht gibt.  2. Ja, ich war selbst länger in Steuerklasse 2, weil wirklich alleinerziehend.  Ich kann googeln und selber denken 😉


Sue_Ellen

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Antwort auf Beitrag von tolles-timing

Du beweinst die pkh als steuerzahler, wenn man mit einem besserverdiener verbandelt ist. das kann man in vielen fällen tun, da gibts nämlich null aussicht auf eine rückzahlung. Oftmals ist das nur ein kredit. Ich beweine als steuerzahler das ehegattensplitting. Die ap plant, mit dem liebi zusammenzuziehen, aktuell wohnt sie wohl mit ihren kids allein, somit hätte sie völlig zurecht die großartige stkl II.