Elternforum Alleinerziehend, na und?

Hoffentlich bald alleinerziehend

Hoffentlich bald alleinerziehend

Lebensfreude22

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Hallo zusammen,  ich hoffe das ich es bald bin, alleinerziehend. Ich habe leider den Fehler vor 3,5 Jahren gemacht und habe meinem Partner eine 2te Chance gegeben, kurz danach war der Kleine unterwegs. Wir haben anfangs gut an unserer Beziehung gearbeitet und es sah zunächst nicht schlecht aus, aber wie das bei jmd. mit narzistischen Neigungen so ist legt er das leider nicht gänzlich ab und es hat für mich jetzt den Punkt erreicht an dem ich mir sage bis hierhin und nicht weiter. Ich bin nicht blöd und auch nicht dumm, sicher nicht an allem Schuld und wann ich was zu tun und zu lassen habe hat mir auch niemand zu sagen, außer evtl. ein Gericht ;-) Für mich stellt sich jetzt natürlich die Frage wie gehe ich am besten vor, ich möchte mich soweit es geht erstmal auf die Trennung vorbereiten und alles was sich vorab erledigen lässt erledigen, denn ich weiß auch wenn ich diejenige bin die die Trennung in Gang setzen wird, werde ich Anfangs ein Häufchen Elend sein und will mich dann nicht noch um alles kümmern müssen. Wo habt ihr euch beraten lassen und was hat euch das gebracht? Jugendamt/Familienberatungsstelle?etc.? Wie habt ihr euch rechtlicht abgesichert? was könnt ihr mir raten? Ich gehe zwar stark davon aus das er das Kind nicht für sich beanspruchen wird, weil es ihm schon nach einem Tag reicht wenn er sich alleine kümmern muss, aber darauf verlassen will ich mich nicht. Hatte von euch jmd. einen gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag und wenn ja wie seit ihr da rausgekommen?    Vielen lieben Dank im Voraus :)  Lebensfreude22


Julia294

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Antwort auf Beitrag von Lebensfreude22

Hi, die Frage ist, habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn ja, musst Du Deinen Partner in den wichtigen Belangen (Umzug, neue Kita, Einschulung, wichtige Arztangelegenheiten, da zählt das Impfen drunter etc.) mit Deinem Partner abklären. Ja, rein theoretisch kannst Du ohne Zustimmung Deines Partners nicht mal gegenüber in die Wohnung einziehen. Also Du schon, nur das Kind nicht. Aber Gerichte werden sich wegen 10 m nicht mit dem Thema befassen. Kann aber bei 10 km schon ganz anders sein! Gemeinsamen Mietvertrag hatten wir auch. Wir hatten den dann beide gekündigt, da keiner alleine in der Wohnung wohnen wollte. Ich glaube, der Vermieter muss nicht zustimmen, nur Dich aus dem Mietvertrag zu lassen, ggf. musst Du weiter Miete zahlen, obwohl Du nicht mehr drin wohnst. Ob das wirklich praktiziert wird, weiss ich nicht. Einen Anwalt zu nehmen, ist sicherlich nicht verkehrt. Ein ersten Termin kann hilfreich sein, um wichtige Fragen zu klären. Ich hatte meinem Ex gesagt, ich will ne Vollmacht über alle Belange unseres Kindes haben. Habe ich bekommen. Ich war nämlich so doof und habe ihm das Sorgerecht gegeben. Je nach Entfernung zur jetztigen Wohnung muss nicht nur eine neue Wohnung, sondern Kitaplatz und neue Arbeit gesucht werden. Mach Dir einen Plan, wie Du was machen willst. Viel Glück!


Lebensfreude22

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Antwort auf Beitrag von Julia294

Hallo, danke für die Antworten. Ja wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Wir arbeiten beide in Teilzeit, ich kümmere mich 4 Arbeitstage die Woche ums Kind, er 1 Tag (also Kita hinbringen und abholen). 4 Tage kümmere ich mich nachmittags um den Kleinen, 1 Tag teilen wir uns die Aufgabe.  Julia294, bzgl. der Vollmacht über alle Belange des Kindes hast du da ein Schreiben vom Anwalt verfassen lassen? Wie ich gerade gelesen habe kann so eine Vollmacht aber jederzeit wiederufen werden. Danke und viele Grüße


Julia294

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Antwort auf Beitrag von Lebensfreude22

Hi, mein Anwalt hatte damals gesagt, dass das Sorgerecht nur sehr schwer vom Gericht entzogen werden kann, es müssen wirklich triftige Gründe vorliegen. Also bleibt nur, dass der andere Partner das Sorgerecht gemeinsam (trotz Trennung) ausübt, es zurück gibt oder eine Vollmacht ausgestellt wird. Und ja, die kann widerrufen werden.  Wir hatten uns damals ein Formular aus dem Internet raus gesucht, unsere Daten eingetragen (Mutter, Vater, Kind) und beide unterschrieben. Ich hatte keine Probleme damit, mein Kind umzumelden, in der Kita anzumelden oder impfen zu lassen (nur um ein paar Beispiele zu nennen). Klar haben die sich alle eine Kopie von der Vollmacht gemacht. Ich glaube, die Vollmacht von einem Anwalt aufsetzen zu lassen, ist eher für die gedacht, die da Probleme erwarten. Ich glaube, ich hatte auch mal was gelesen, dass diese Vollmacht auch vom Jugenamt bestätigt werden kann. Bin mir aber nicht mehr sicher, einfach mal nachfragen. Der Partner muss die Vollmacht nicht unterschreiben. Wenn er nicht will, dann musst Du alles Wichtige mit ihm abklären. In meinem Fall hat das Sinn gemacht, dass ich zusehe, dass mein Ex mir die Vollmacht über alle Bereiche des Sorgerechts unterschreibt, dazu hatte mir auch mein Anwalt geraten. Ich hatte aber nur ein erstes Beratungsgespräch, dass fand ich aber sehr hilfreich. Das meiste wusste ich schon, aber das ein oder andere war mir neu. Je nachdem was Du vorhast, lass Dich vom Profi beraten. Viele Grüße


Phila83

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Antwort auf Beitrag von Lebensfreude22

Ich hatte ne lange Antwort geschrieben, die ist leider weg, weil ich zwischenzeitlich telefonieren musste. Hmpf! Soviel: Mir ist es schleierhaft, warum JEDER trennungswilliger Frau als erstes gesagt wird: "DU kannst ausziehen. Aber NICHT mit Kind!" Das ist juristisch Schwachsinn und TATSÄCHLICH eine fulminante Einschüchterung an jede Frau mit Kind, die sich trennen will!  Vorausgesetzt ihr habt gemeinsamames Sorgerecht und du bist Hauptbezugs, -pflege, - erziehungsperson, kannst du MIT Kind ausziehen. Vorausgesetzt, dass Kind bleibt in einem üblichen Umkreis. (Innerhalb einer Stadt oder im nächsten Dorf oder ähnliches.) Du kannst bei gemeinsamen Sorgerecht nicht einfach ans andere Ende der Republik ziehen, oder gar ins Ausland. Aber du darfst (!!) ausziehen MIT Kind (!!!). Übergangslösungen wie: "Ich ziehe jetzt erstmal zu meinen Eltern in Bayern als Übergang, weil ich sonst nichts habe" obwohl der Paar-/Kindstandort eigentlich Schleswig-Holstein ist, ist möglich! Bitte laß dich nicht verunsichern! Du kannst mir gerne ne PN schreiben. Für detaillierte Tipps sind deine Angaben zu gering. Ich wünsche Dir und deinem Kind ALLES GUTE! Du hattest die Entscheidung eigentlich vor über 4 Jahren getroffen. Es ist nicht deine Schuld. Nichts davon.


albaconi

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Antwort auf Beitrag von Phila83

PNs sind seit der Umstellung des Forums nicht mehr möglich. 


Banini

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Ich gebe deiner Ansicht völlig Recht, finde es genauso mies und unmöglich; muss dir aber leider - aus eigener Erfahrung- dennoch widersprechen: sowohl JA als auch Rechtsanwalt sagten mir, dass Frau das bei gemeinsamen Sorgerecht ohne Zustimmung des KV NICHT darf. KV kann wegen Kindesentzugs zur Polizei gehen. Ob er es wirklich macht, ist natürlich die andere Frage. Zudem braucht Frau hinterher auf dem Einwohnermeldeamt seine Unterschrift zur Ummeldung des Kindes, ansonsten kann das Kind nicht umgemeldet werden.    Wenn er die Zustimmung nicht gibt, kann Frau bei Gericht allerdings vorher (!) einen Antrag auf Auszug stellen. Ist sie nachweislich Hauptbezugsperson, wird dem stattgegeben.    Liebe Grüße