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Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?

Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?

Frankfurter

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ich bin Vater von drei Kindern (15, 11 und 7 Jahre alt). Zwei leben dauerhaft bei mir, mein Sohn (7) lebt bei der Mutter. Seit der Trennung 2022 gibt es massive Probleme beim Umgang – trotz gemeinsamer elterlicher Sorge und zahlreicher Vermittlungsversuche (Jugendamt, Familienhilfe, Caritas, Kinderschutzbund). Konkret: Mein Sohn darf nicht einmal 1x pro Woche bei mir übernachten – obwohl er das selbst möchte und das Jugendamt Rüsselsheim im März 2024 ausdrücklich eine Übernachtung pro Woche empfohlen hat. Eine „Testübernachtung“ am 1. Juli 2024 wurde 5 Tage vorher von der Mutter zurückgezogen. Die Mutter blockiert auch Ferienregelungen, gibt keine Pässe raus, meldet ihn nicht zur Ganztagsbetreuung an (obwohl Schule & Lehrerin das empfehlen). Ich bin voll berufstätig, übernehme alle Aufgaben für die beiden bei mir lebenden Kinder allein (Schule, Arzt, Betreuung etc.). Meine Fragen an euch: Wie realistisch ist es, eine gerichtliche Regelung mit Übernachtungen durchzusetzen, wenn die Mutter sich konsequent verweigert – trotz Jugendamt-Empfehlung und klarer Bindung des Kindes? Welche Erfahrungen habt ihr mit Ferienregelungen, wenn ein Elternteil blockiert? Wie kann man systematische Umgangsvereitelung (z. B. gebrochene Zusagen, falsche Aussagen gegenüber dem Jugendamt) vor Gericht beweisen, ohne dass es einem negativ ausgelegt wird? Hat jemand Erfahrungen mit struktureller Benachteiligung als Vater mit Migrationshintergrund (z. B. muslimisch, eingebürgert) im Familienrecht? Ich bin dankbar für jede Einschätzung, Erfahrung oder Idee – gerne auch per PN. Herzliche Grüße


Sue_Ellen

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Antwort auf Beitrag von Frankfurter

Hast du keinen anwalt? Leider gibt es die pn funktion nicht mehr....


Ani123

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Antwort auf Beitrag von Frankfurter

Alles dokumentieren. Erneut Termin beim Jugendamt vereinbaren und um Unterstützung bitten und um Umsetzung des Umgangs.  Wenn Kindesmutter weiterhin den Umgang nicht zulässt vor Gericht einklagen. Ggf. bis dahin, dass auch ihr 3. Kind bei ihnen wohnt.  Lassen sie sich rechtlich beraten. Ein Beratungsgespräch kann Aufklärung bringen.