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Geschrieben von Taya am 12.10.2017, 20:33 Uhr

Umgang Telefonieren, Betreuung bei gerichtlicher Anhörung

Hier läuft der Umgang soweit regelmäßig 2x wöchentlich, Kind ist 4 Jahre. Unser Verhältnis sehr angespannt, aber seit ungefähr 6 Monaten geht das Kind wenigstens gerne hin.
Wie steht es bei euch mit Telefonaten mit dem KV zwischendrin? Generell habe ich nichts dagegen, solange das KInd möchte. Der KV ruft eigentlich fast jeden Tag hier an, an dem kein Umgang stattfindet. Manchmal möchte KInd, zunehmend aber immer öfter nicht. Insbesondere wenn er gerade noch mit einer Freundin spielt oder so. Es kam dann auch schon vor, dass das Kind deutlich am Telefon sagt, ich habe jetzt keine Zeit. Der KV aber nicht darauf eingeht, sondern einfach weiterredet und betont, dass er aber mit ihm reden möchte und das KInd das dann machen muss.
Einfach nicht rangehen endet im Telefonterror. 10-15 Anrufe hintereinander abwechselnd Handy und Festnetz. 3 böse WhatsApp, ich solle sofort aufhören ihm seinen Sohn zu entziehen.

Anfang der Woche war ich mit Kind beim Elternabend, als er wohl den Wunsch verspürte mit seinem Kind zu telefonieren. Es waren wirklich böse Drohungen auf meinem Handy, weil ich an keinen seiner 12 Anrufe in 45 MInuten rangegangen war.

Ich möchte das gerne unterbinden eindämmen. Weiß aber nicht wie. Ich möchte abends ungerne mein Handy ausschalten, da ich noch einen 17 jährigen habe, der oft dann noch unterwegs ist.

Jemand Rat?

Zweites Problem eine richterliche Anhörung im Familiengericht. Ich muss eine Unterschrift die er als Sorgeberechtigter verweigert ersetzen lassen. Ich soll das KInd mitbringen und eine Aufsichtsperson für das KInd. Ich habe keine Aufsichtsperson für den Kleinen. Der große Bruder ist zu dem Zeitpunkt im Ausland, Großeltern usw. gibt es hier nicht verfügbar. Außerdem würde der kleine auch sehr schwierig in einer fremden Umgebung (Gericht) ohne mich bleiben.

Hat jemand damit Erfahrung? Darf das Familiengericht sowas verlangen, was ich nicht leisten kann?

 
6 Antworten:

Re: Umgang Telefonieren, Betreuung bei gerichtlicher Anhörung

Antwort von Malou1983 am 12.10.2017, 20:48 Uhr

Hallo,
Das ist natürlich eine sehr blöde Situation. Ich glaube ich würde an deiner Stelle, wenn dein Sohn dem Vater sagt er hat keine Zeit, seinem Wunsch entsprechen. Ihm dann das Telefon wieder abnehmen und es dem KV nochmal deutlich machen. Was natürlich dann auch wieder in Terror übergeht.
Ich habe dem Vater von meinem Sohn eine emailadresse mitgeteilt die ich extra eingerichtet habe. Alles andere habe ich gesperrt. Wenn dein Sohn mit seinem vater telefonieren möchte hättet ihr die Möglichkeit anzurufen. Aber die Ruhe das du nicht mit Nachrichten bombardiert wirst. Euer Sohn lebt bei dir. Er muss dich nicht notfallmäß erreichen können. Wenn er beim Vater ist könntest du ja die Sperre aufheben das er dich erreichen kann wenn was ist.


Zu dem gerichtstermin habe ich auch keine idee. Hast du da mal angerufen und deine Situation erklärt?

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Re: Umgang Telefonieren, Betreuung bei gerichtlicher Anhörung

Antwort von Jessi757 am 13.10.2017, 8:43 Uhr

1.
Besorg dir eine neue Handynummer und teile sie ihm nicht mit!

Er hat keinen Anspruch darauf seinen Sohn ständig sprechen zu können. Schon gar nicht wenn Sohn dass nicht will.
Lass deinen Sohn ihn anrufen, wenn er mit seinem Vater sprechen möchte.
Schalte das Festnetz lautlos, wenn er nervt.
Du musst für ihn nicht ständig erreichbar sein.

2.
Teile dem Gericht mit, dass du keine Betreuungsperson hast.

LG
Jessi

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Re: Umgang Telefonieren, Betreuung bei gerichtlicher Anhörung

Antwort von shinead am 13.10.2017, 9:05 Uhr

1. Besorg' Dir eine neue Handynummer. Dazu eine Prepaidkarte die Du in ein altes Handy steckst. Die Nummer der Prepaid-Karte geht an KV. Ggf. würde ich die Festnetznummer auch ändern bzw. die Nummer des KV dort sperren, damit Du da Ruhe hast.
Das Kind kann dann mit Papa telefonieren wenn es Lust dazu hat. Dein Job ist dann lediglich das Handy mit Strom zu versorgen.

2. Termin zum Elterngespräch beim Jugendamt bei dem auch die Drohungen besprochen werden. Das geht gar nicht und er hat m.E. auch zu akzeptieren, dass das Kind nicht ständig und überall mit ihm telefonieren kann/will. Vielleicht kann man sich darauf einigen noch ein Telefonat in der Woche zu führen. Fertig.

3. Sag' dem Gericht das keine Betreuungsperson an diesem Datum zur Verfügung steht. Normalerweise organisieren dann jemanden. Nicht zur Bespaßung (also daran selbst denken), sondern nur zur Aufsicht.

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Re: Umgang Telefonieren, Betreuung bei gerichtlicher Anhörung

Antwort von Ilwi am 13.10.2017, 11:54 Uhr

Hallo!
Mit dem telefonieren haben wir kein Problem. Aber ich glaube, wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich mal mit dem Jugendamt und dem Kindsvater ein Gespräch führen.

Zum Gericht, hast du nicht eventuell eine Nachbarin, oder Mutter eines Kindergartenfreundes, die eventuell mitkommen könnte?
Meine Betreuungsperson ist eine Woche vor dem Gerichtstermin abgesprungen. Ich habe dann eine Nachbarin gefragt, die meine Kinder auch kennen und es hat super geklappt. Im Normalfall gibt es im Gericht ein Spielzimmer, wo die Kinder dann spielen können.

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Re: Umgang Telefonieren, Betreuung bei gerichtlicher Anhörung

Antwort von Bookworm am 13.10.2017, 13:09 Uhr

Ich würde für ein altes Handy eine Prepaid-Karte kaufen.
Das ist dann das Handy von deinem Sohn. darauf kann der Vater anrufen und das Kind, wenn es nicht möchte einhängen.
Die Mutter-Handy und -Festnetznummern würde ich für den Vater sperren, eigenen e-mail-adresse für den Daddy ist eine Superidee, auf der normalen e-mail: sperren/blocken.

Ich würde die Drohungen und den Telefonterror dokumentieren (wie? techn. hab ich keine Ahnung, geht aber bestimmt)
Und auch beim JA darauf hinweisen.

Sind doch alles Machtspielchen vom Ex.

Eine Freundin von mir hatte auch so einen Ex. Als er endlich eine Neue und mit der auch ein Kind hatte wurde es besser. Die Tochter hat , sobald sie selbst entscheiden durfte die Besuche beim Vater eingestellt (obwohl er sie materiell überschüttet hatte mehrere Jahre)

Ich wünsch Dir gute Nerven !

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Re: Umgang Telefonieren, Betreuung bei gerichtlicher Anhörung

Antwort von Chaka! am 13.10.2017, 17:45 Uhr

Klar, dass Du die Situation aus Deiner Sicht schilderst. Vermutlich würde der Vater eine ganz andere Darstellung liefern. Was sind "böse Drohungen"? Das ist natürlich ziemlich daneben und ich würde versuchen, ein vom Jugendamt moderiertes Gespräch diesbezüglich zu führen.

Grundsätzlich finde ich es aber toll, wenn der Vater Interesse am Kind zeigt - und das tut er mMn mit den Anrufen an Nicht-Umgangstagen. (Ich würde mich freuen, wenn mein Ex unseren Kindern dieses Interesse entgegen bringen würde...)
Klar, dass das Kind nicht unbedingt Lust zum Telefonieren hat, wenn es mit jemandem spielt. Daher mein Vorschlag, diese täglichen Papa-Telefonate zu ritualisieren z.B. jeden Abend kurz vor dem Abendbrot. Dann weiß das Kind, dass das stattfindet, ist darauf eingestellt und freut sich bestenfalls auch noch darauf.

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