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Geschrieben von kevome* am 30.03.2024, 0:27 Uhr

Wirtschaftsstandort Deutschland

Einzahlungen in die Rente werden seit einiger Zeit nicht mehr versteuert. Daher ist es logisch, dass die Auszahlungen dann versteuert werden.

Weil die Versteuerung bei den Mieteinnahmen ungerecht ist, muss man das doch nicht auf Kapitalerträge übertragen. Umgekehrt wird eher ein Schuh draus. Warum soll jemand, der den Betrag X anlegt und arbeitet mehr Steuern zahlen als jemand, der nur aus den Kapitalerträgen lebt. Oder beim Beispiel Mieteinnahmen: Erbengemeinschaft, beiden gehört die halbe Immobilie. Person 1 arbeitet Vollzeit mit Steuerklasse 2 und 2 Kindern. Person 2 arbeite auf Minijobbasis, kinderlos und Splittingtarif. Warum soll Person 1 auf die gleiche Immobilie mehr Steuern zahlen als Person 2?

Ich bin ganz klar dafür, dass jede Einkunftsart getrennt besteuert wird. Gerne auch bei Kapitalerträgen, Vermietungen o.ä. mit entsprechender Steuerprogression analog der Einkommenssteuer. aber X Euro Mieteinnahmen/Kapitalerträge sollte immer zur gleichen Steuerschuld führen, ganz egal, ob da nebenher auch noch Erwerbseinkünfte da sind.

Vor allem würde eine Versteuerung der Kapitalerträge, wie von Dir erwünscht, ja auch nicht mit dem durchschnittlichen Steuersatz erfolgen, sondern mit dem Grenzsteuersatz und das sind bei recht normalem Einkommen sehr schnell 43% plus Soli, wenn man Steuerklasse 1 zu Grunde legt

 
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