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von Leena  am 30.03.2024, 13:36 Uhr

Grenzsteuersatz bei Singles ohne Kinder ab ca. 95.000 €

Den Grenzsteuersatz erreichen aktuell Personen in Deutschland bei Steuerklasse I bei einem zu versteuernden Einkommen von über 66.760 €. Da ist dann alles, was abziehbar und abzugsfähig ist, schon abgezogen, alle Werbungskosten, alle Vorsorgeaufwendungen, Krankenkasse, Sozialversicherung/Rentenversicherung etc.

Für die Vorsorgeaufwendungen sind 2003 ca. 26.500 € absetzbar, dazu Werbungskosten etc., also reden wir von einem Einkommen von rd. 95.000 €. Und einem Steuersatz von insgesamt um die 32%.

Also nur bei Arbeitslohn reden wir da von einem monatlichen Einkommen von knapp 8.000 €. Das ist tatsächlich kein "recht normales Einkommen", sondern das ist schon ein gutes Einkommen. Der Durchschnittsverdienst bei Vollzeitarbeit liegt in Deutschland aktuell bei rund 4.300 €. Ich finde, das sollte man im Hinterkopf behalten.

"Oder beim Beispiel Mieteinnahmen: Erbengemeinschaft, beiden gehört die halbe Immobilie. Person 1 arbeitet Vollzeit mit Steuerklasse 2 und 2 Kindern. Person 2 arbeite auf Minijobbasis, kinderlos und Splittingtarif. Warum soll Person 1 auf die gleiche Immobilie mehr Steuern zahlen als Person 2?"

Bei dem Beispiel ist aber noch zu bedenken, dass Person 2 mit Splittingtarif noch einen verdienenden Partner hat, so dass sie so abgesichert ist, dass sie nur auf Minijobbasis arbeitet, also ob Person 1 wirklich mehr Steuern auf die hälftigen Mieteinkünfte zahlt als Person 2, das geht aus dem Beispiel so nicht hervor. Es geht auch nicht daraus hervor, ob die Immobilie von einer Hausverwaltung betreut wird und die Erben persönlich nichts mit der Vermietung zu tun haben, ob Person 2 mehr Zeit hat und diese Zeit in die Betreuung der Immobilie investiert, ob insoweit Sonderwerbungskosten entstehen, so dass beide Beteiligten nicht dieselben Einkünfte haben etc.pp. Es ist komplex.

 
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