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Geschrieben von Caot am 26.03.2024, 7:03 Uhr

Vorschriften über Länge und Höhe beachten

Bei uns gibt es Gemeindevorschriften wie lang, wie hoch ….. so ein durchgängiger Sichtschutz sein darf. Wenn man sich daran hält, dann wäre mir der sich darüber aufregende Nachbar egal.

Bei mir hat sich die Nachbarin auch aufgeregt. Ihr Basilikum bekäme nicht genug Licht, wenn ich jetzt auch noch eine Hecke pflanzen würde. Nun, war ein Argument, aber wir wollten einen Sichtschutz. Genützt hat es ihr nichts. Allerdings halten wir die gesetzlichen Vorgaben ein.

 
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