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Geschrieben von Wolfchen am 26.03.2024, 7:52 Uhr

Sichtschutz für mehr Privatsphäre

Vielen Dank für eure Beiträge.
Erlaubt wäre es schon, da habe ich bei der Stadt nachgefragt, mit mindestens 50 cm Abstand zur Grenze.
Ach so, was ich nicht so explizit geschrieben habe:
Was an Hecke und Holzsichtzaun bereits da ist, ist direkt an der Grenze und ist vom Nachbarn errichtet worden. Da wächst 6 Meter hoher Bambus und Thuja und ca 3 Meter hoher Kirschlorbeer und einige Sichtschutzelemente aus Holz sind da. Da möchte der Nachbar Privatsphäre haben, da ist sein Hauptgarten mit Terrasse. Mich stören diese hohe Pflanzen gar nicht, das kann so bleiben.
Das ist die Seite, wo man sich gemeinsam an der Einfriedung beteiligen muss.
Also es sind ca 10 Meter, die eh zu sind und es geht um ca 4 Meter, die offen sind. Dort, wo der Nachbar was anbauen möchte.

 
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