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Geschrieben von marit am 19.11.2004, 13:16 Uhr

Voll meine Meinung - ot

Ich habe ja auch nicht gesagt, daß er sich herausredet. Schwoba hat aber die Frage in den Raum geworfen, was wir davon grundsätzlich halten. Genau das habe ich beantwortet.
Und wenn man in diesem aktuellen Fall die Androhung unbestraft läßt, schafft man damit auch einen Musterfall für andere Prozesse, d.h. man verändert die Rechtsprechung. Wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, daß der Täter erst DURCH die Drohung gestanden hat (wobei ich das eher so wahrnehme, daß er seine grundsätzliche Schuld schon zuvor eingeräumt hat), dann muß das Verfahren wieder aufgerollt werden. Das heißt dann ja nicht, daß er straffrei ausgeht, er wird dann eben nur aufgrund anderer (!) Beweise (die es ja auch gibt) verurteilt. Da sich Geständnisse in der Regel ja eher strafmindert auswirken, kann er dann ja womöglich sogar härter bestraft werden.

 
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