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Geschrieben von marit am 19.11.2004, 12:59 Uhr

Voll meine Meinung - ot

Also diese Differenzierung ist -entschuldige bitte- lächerlich. Wenn die Androhung von Folter erlaubt ist, Folter selbst aber klar verboten bleibt, dann würde die Drohung bei einem abgebrühten Verbrecher nichts nützen, bei einem Menschen in Panik, der vielleicht sogar unschuldig dasitzt, käme die Androhung aber schon Folter gleich. Oder würdest du es nicht Mißhandlung nennen, wenn du z.B. einem Kind, das ein anderes geschlagen hat angedroht wird, daß es in einer halben Stunde grün und blau geprügelt wird, damit es mal weiß, was Schmerzen sind?

Für mich ist klar, daß man nicht das geringst Risiko eingehen darf, daß unser Rechtsstaat einen womöglich noch unschuldigen Menschen mißhandelt. Der einzige Weg, dies sicherzustellen ist es, Folter generell und unter allen Umständen zu verbieten. Wenn jemand aus verständlichen Motiven (wie dieser Polizist, oder eben auch Eltern eines entführten Kindes) sich darüber hinwegsetzt, dann muß er/sie eben AUCH akzeptieren, daß er/sie damit einen Schritt in die Illegalität gemacht hat. Er/sie KANN es ja trotzdem tun (!), muß sich aber eben hinterher auch dem Gesetz stellen. Wenn ich durch so eine Aktion z.B. das entführte Kind wiederbekomme, wird es doch wohl verschmerzbar sein, das nächste Jahr eben in stetem Kontakt mit einem Bewährungshelfer zu stehen.

 
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