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Geschrieben von marit am 18.11.2004, 13:48 Uhr

Prozess wg. Androhung von Folter

Legitim im Sinne des Wortes, also rechtens darf sie auf gar keinen Fall sein - erst Recht darf sie nicht "angeordnet" werden, wie im vorliegenden Fall.

Allerdings wäre muß man dann auch im Prozeß des Folterers oder Androhers sehen, unter welchem Druck dieser jeweils gestanden hat. Es darf auf keinen Fall sein, daß jemand straffrei ausgeht, der im deutschen Rechtstaat mit Folter droht. Aber ich wäre in diesem Fall für ein mildes Urteil. Vor allem Glaube ich auch nicht, daß man mit Folter viel erreicht. Die Geschichte hat doch gezeigt, daß Menschen unter Folter alles mögliche sagen und beichten, das deshalb noch längst nicht der Wahrheit entsprechen muß. Oft werden sogar falsche Geständnisse abgelegt nur damit die Folter aufhört.

Übrigens sollte der Beamte hier noch wegen etwas anderem angeklagt werden. Er soll ja angedroht haben, daß der Angeklagte "in eine Zelle mit lauter 'Negern' käme, die ihn dort vergewaltigen würden". Für diese rassistische unglaubliche Äußerung sollte er nochmal extra bestraft werden.

 
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