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Geschrieben von trini79 am 19.11.2004, 11:29 Uhr

Voll meine Meinung - ot

was mich noch nachdenklicher macht ist die Tatsache, was das Frankfurter Urteil für Folgen haben kann.

Der Anwalt des Täters hat ja Berufung eingelegt mit der Begründung, daß das Geständnis nach der Androhung der folter abgelegt wurde. Sollten die Richter Daschner für schuldig erklären, würde das bedeuten, daß das Urteil gegen den Mörder nichtig sein könnte.

bitte??? Das Folter nicht in Ordnung ist, steht für mich außer Frage, jedoch hat Daschner diese nur angedroht und nicht ausgeführt. Seine Motive sind für mich absolut nachvollziehbar und ich könnte für mich nicht die Hand ins Feuer legen einem KInderschänder nicht auch ähnliches anzutun.

bin sehr gespannt auf das Urteil. Und hoffe auf Milde und daß das Urteil gegen Gaefgen weiter Bestand hat.

lg Kathrin

 
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