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Geschrieben von marit am 19.11.2004, 9:56 Uhr

Prozess wg. Androhung von Folter

Es geht mir gar nicht soo sehr um das Persönlichkeitsrecht des Täters, ich habe da, wie gesagt wenig Mitleid. Es geht mir um unseren Rechtsstaat, der sich nicht vor so einem Schwein dahingehend erniedrigen sollte, auf solche Methoden angewiesen zu sein. Es geht mir auch um die Unschuldigen, die in Mitleidenschaft gezogen würden, wenn so etwas erlaubt ist. Was ist denn, wenn jemand festgenommen wird, den man für einen verstockten Täter hält, der nichts sagt - es stellt sich dann aber heraus, daß es ein Unbeteiligter ist, der tatsächlich nichts wußte. Da kann im Falle einer Entführung der "Folterer" genauso sagen "das Leben des Kindes stand auf dem Spiel". Was ist mit den psychisch Kranken, die falsche Geständnisse ablegen. Sollen sie dafür, daß sie krank sind auch noch verprügelt und getreten werden? Ich HABE Verständnis für den Vater, der den Entführer seines Kindes krankenhausreif schlägt. Natürlich! Aber dieser Vater muß sich nach dieser Tat dann eben auch dem Gesetz stellen und ein paar Monate auf Bewährung in Kauf nehmen.

Ebenso der Polizist. Wenn er das Leben eines Kindes retten will und dabei in Kauf nimmt, selbst eine Straftat zu begehen, dann ist das seine Entscheidung. Nur muß er für die eben auch die Konsequenz tragen, das ist dann eben Berufsrisiko (ebenso wie er sich jeweils für den Gebrauch der Schußwaffe rechtfertigen muß, ebenso wie der Busfahrer Schuld sein kann, wenn er einen Unfall baut, oder der Arzt, wenn er eine Behandlung in den Sand setzt).

 
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