Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von marit am 18.11.2004, 14:32 Uhr

Prozess wg. Androhung von Folter

Mitleid mit diesem Kerl habe ich in diesem Fall ja auch nicht. Aber ich denke, man darf es dennoch nicht institutionell erlauben, weil das zu einer Auslegungsmöglichkeit auch in anderen Fällen führen würde. Wenn z.B. Folter im Falle des kleinen Pascal aus Saarbrücken zum Zuge gekommen wäre (auch hier gab es ja zunächste geständige Täter), hätte man nachweislich einen Unschuldigen gefoltert, denn es stellte sich ja heraus, daß dieser sich zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat mitten in einem öffentlichen Fußballspiel befand (und zwar auf der Auswechselbank). Offenbar gibt es Menschen, die psychisch so gestört sind, daß sie solche Taten einfach gestehen, ohne daß es der Wahrheit entspricht. Wie will man in einer so hektischen Situation so etwas unterscheiden? Außerdem würde natürlich, wenn so etwas erlaubt wäre, niemand mehr ein Verbrechen im Vorfeld gestehen - dann könnte man noch weniger Opfer retten.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.