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Geschrieben von lotte_1753 am 19.09.2013, 15:19 Uhr

stammtischparolen

Worauf im Artikel ja auch hingewiesen wird. Sicherheitsverwahrung an sich ist schon problematisch (wer hat das denn wohl eingeführt, 3mal darf geraten werden?). Aber nachträgliche Sicherungsverwahrung? Die auf diese Idee kamen und gleich mal nebenbei grundlegende strafrechtliche Prinzipien - nulla poena sine lege; keine retroaktive Anwendung von Strafrecht - einfach mal so über den Haufen geworfen haben, denen müsste man das StGB links und rechts um die Ohren schlagen. Das war klar verfassungswidrig, aber es musste ja um die Lufthoheit über den Stammtischen gekämpft werden. Jetzt hat man den Salat, denn natürlich müssen die Leute dann Entschädigung bekommen, der Staat kann nun mal nicht alles machen, was er möchte. Fertisch aus.

Der Rechststaat muss verteidigt werden, auch wenn es manchmal weh tut.

 
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