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Geschrieben von Ebba am 19.09.2013, 12:05 Uhr

Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Wir leben in einem Rechtsstaat, zum Glück! Und da behält auch ein verurteilter Straftäter sein Recht auf Behandlung nach Recht und Gesetz u. zwar unabhängig davon, welche Taten er begangen hat. Wenn also zu Unrecht die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, dann steht ihm insoweit Schadensersatz zu. Genauso übrigens wie dem Entführer und Mörder Gäfgen, dem 3000,-€ Schadensersatz wegen Folterandrohung zugesprochen wurden.

 
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