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Geschrieben von Ebba am 19.09.2013, 13:35 Uhr

Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Aber wenn ein Kerl den anderen auf dem U-Bahnhof totschlägt, der vielleicht anderen Bedrängten helfen wollte, ist dessen Leben weniger wert als das eines hilflosen Menschen?

Darf der, ein Kind, einen Alten, einen Behinderten hilflosen Menschen erschlägt keine zweite Chance bekommen, kein Recht mehr auf Glück haben, derjenige, der den Retter/Helfer erschlägt aber schon?

Nochmal, ist das Leben des Letzteren also weniger wert, weniger schutzwürdig? Und wo genau oder auch grob betrachtet, ist dann die Grenze?

Und wenn dann der Täter selbst noch sehr jung ist? oder Anfang/Mitte 20? Trotzdem kein Recht mehr auf Freiheit oder Glück?

 
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