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Geschrieben von Nikas am 19.09.2013, 13:08 Uhr

Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Weil vor dem Gesetz alle gleich sind, AllesOK.
Also dürfen etwa auch Kindermörder auf Entschädigung klagen, denen im Verhör Gewalt angedroht wurde.

Nur um bei diesen Extremfällen meine niederen Reflexgefühle zu befriedigen, möchte ich Gesetze nicht aufgeweicht wissen, unveräusserliche Grundrechte schon mal gar nicht. Da käme sonst Willkür mit ins Spiel, die mich am Ende dann vielleicht auch mal träfe.

 
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