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Geschrieben von Franke am 20.09.2013, 11:42 Uhr

Kann ich damit leben, wenn das gerichtlich so entschieden wird.

Ich gehe allerdings davon aus, dass einer, der aufgrund schwerer "Ermittlungspannen" völlig unschuldig inhaftiert war, deutlich mehr Entschädigung bekommen muss als das, was in diesen Fällen hier zugesprochen wird.

Weiß dazu jemand was? Ich habe im Kopf, dass das beschämend niedrige Beträge sind, um die es da geht.

 
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