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Geschrieben von Caipiranha am 19.09.2013, 20:16 Uhr

Sexualverbrecher fordern Entschädigung für Sicherungsverwahrung - Was denkt ihr?

Nach EU-Recht, steht es ihnen nun einmal zu...

Allerdings dürfte es in der Regel dem deutschen Steuerzahler zugute kommen, davon ausgehend, dass da noch das ein oder andere Schmerzensgeld und Prozesskosten ausstehen dürften.

Ergo aus der linken Tasche in die rechte Tasche. Nur mit fadem Beigeschmack.

 
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