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Geschrieben von cosma am 13.06.2010, 14:40 Uhr

Schweigepflich ok....aber...

Huhu,


stimmt alles. Arzt darf nicht mal mit anderem Arzt über Patienten sprechen, wenn er nicht ebenfalls behandelnder ist oder von der Schweigepflicht entbunden wurde.

Arzt darf auch nicht mit Rektor sprechen, wenn Patient nicht einwilligt.
Auch nicht, wenn der eigentliche Name nicht genannt wird, man aber auf den Schüler schliessen kann.

Und im Internet hier schon gar nicht, das reicht bei einem 5000 Seelenort, daß dann auch einer was merkt, was auf ihn schliessen lässt.

Selbst im krassen Fall - Patient hat ansteckende Krankheit, will aber Partner nicht informieren, Arzt weiß darüber und will Partner warnen gab es schon heikle Urteile ...

Heisses Eisen Johanna, würd ich hier nicht anfassen ...
Du bist seine Ärztin und wenn die Fälle auch manchmal noch so krass sind, sich hier im Netz darüber auszulassen ist echt daneben.


LG

Cosma

 
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