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Geschrieben von nuba am 13.06.2010, 11:10 Uhr

12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

"Ich werde am Montag Morgen mit dem Rektor der Grundschule darüber reden"

Du hast Schweigepflicht, selbst wenn Du nicht namentlich sprichst könnte der Rektor Schlüsse ziehen ...
Du bist behandelne Ärztin, alles weitere hast Du höchstenfalls mit den Eltern Deines Patienten zu besprechen.

So schlimm es auch sein mag.

Natascha

 
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