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Geschrieben von eviba am 13.06.2010, 12:33 Uhr

Airsoft- bzw. Softair- Waffen und Waffengesetz

Hallo Johanna,

wenn die Waffe nicht eindeutig als "Spielzeug" zu erkennen war, sondern einer echten Waffe seeehr ähnlich war, dann handelt es sich ggf. um eine sog. "Anscheinswaffe"... Airsoftwaffen mit einer Geschossenergie von unter 0,5 Joule dürfen in D an Jugendliche AB 14 Jahren verkauft werden. Nähere Ausführungen findest Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Softairwaffe

Bei der waffenrechtlichen Behandlung von Softairwaffen ist zwischen Regelungen über so genannte Anscheinswaffen und Regelungen bezüglich der Geschossenergie und zu automatischen Waffen zu unterscheiden.

Regelungen über Anscheinswaffen
Meist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und ebenso wie Modellwaffen kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche erlaubt.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert ein Verbot von Airsoftwaffen, da sie scharfen Pistolen und Gewehren detailgenau gleichen. So seien sie prädestiniert dafür, bei Raubüberfällen eingesetzt zu werden. Selbst geschulten Beamten sei es auf den ersten Blick nicht möglich, auf der Straße oder in einer Stresssituation zu erkennen, ob es sich um eine echte Maschinenpistole oder um eine Airsoft-Version handele.

und hier:

http://www.wandsbeker-jagdverein.de/aktuell/waffgaenderungen/index.php

Softair-Waffen
Softair-Waffen sind Schusswaffen, bei denen mit geringer Geschossenenergie Plastikkugeln verschossen werden können. Sie gelten als vom Waffengesetz befreite Spielzeuge, sofern sie eine Geschossenergiegrenze von 0,5 Joule nicht überschreiten. Der Grenzwert war im Zuge der Waffenrechtsnovelle 2002/03 auf 0,08 Joule abgesenkt worden, was aber mit europäischem Spielzeugrecht kollidierte. Die Europäische Spielzeugrichtlinie differenziert danach, ob eine Waffe starre oder elastische Geschosse verschießt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass nahezu jede dieser Spielzeugwaffen bauartbedingt beide Geschossarten verschießen kann. Künftig gilt wieder eine Geschossenergiegrenze von 0,5 Joule.

Eine Ausnahme gilt für solche Softair-Waffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden können, dass die Geschossenergie über 0,5 Joule steigt.

Bei dem Energiegrenzwert von 0,5 Joule ist beim Auftreffen der Plastikgeschosse auf den menschlichen Körper nicht mit ernsthaften Verletzungen zu rechnen, solange die Augen geschützt sind. Dies hat eine vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebene Studie der Universität Magdeburg gezeigt.

Airsoft- oder auch Softair- Waffen unterliegen somit nur sehr bedingt dem Waffengesetz...

Liebe Grüße
eviba

 
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