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Geschrieben von bobfahrer500 am 13.06.2010, 13:22 Uhr

Nicht in diesem Fall...

Ich denke ein Arzt ist verpflichtet sich zu rühren wenn Gefahr im Verzug ist - und ausserdem ist der Rektor auch unter Schweigepflicht - deshalb ist alles im grünen Bereich wenn sie von Ärztin zu Rektor redet!

 
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