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Geschrieben von TanjaYP am 13.06.2010, 13:38 Uhr

Falsch bobfahrer!

Ein Arzt darf noch nichtmal mit einem anderen Arzt reden solange der Patient ihn nicht von der Schweigepflicht entbindet.
Was Gefahr in Verzug angeht, du meinst sicher die Offenbarungsbefugnis auf Grund des Güterabwägungsprinzipes.
Dazu muss man erstmal wissen ob die Schweigepflicht in dem Fall geringerwertiger ist als das Rechtsinteresse und das bezweifel ich in diesem Fall doch ganz stark.

 
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