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Geschrieben von joso1 am 13.06.2010, 11:03 Uhr

12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

Meine Haare stehen immer noch zu Berge:
Bereitschaftsdienst in der Notaufnahme eines eher "kleinstädtischen" Krankenhauses in BW ( ca 5000 Einw.)

Gestern kam ein 12 Jähriger in Begleitung der Mutter zur Notaufnahme mit Kopfweh und Übelkeit ( erstmal Verdachtszeichen auf eine evtl. Commotio- sprich Gehirnerschütterung). Ein 14 Jähriger habe ihm seine ( da wurde MIR das erste Mal schlecht) Schusswaffe ( von einer echten in Aussehen und Gewicht nicht zu unterscheiden!!!!!!) entwendet, ihn an die Schlägfe gehalten und abgedrückt! Da war ich dann zum 2. Mal etwas sprachlos.
Zur näheren Erklärung: Das "Soft"ball geschoss besteht aus Hartkunststoff ist ca 7mm im Durchmesser gewesen und die Durchschlagkraft will ich lieber gar nicht kennen.
Dann Vorwurf der Mutter dem 14 Jährigen gegenüber ( mir wird schon wieder schlecht).
Den Jungen hab ich natürlich dann zur Überwachung stationär genommen und sowohl ihn als auch Mutter deutlichst ins Gebet genommen.

Jetzt meine Frage:
Was bitte schön hat ein 12 Jähriger erstmal mit so einer Waffe zu tun?
Welch krankes Gerhirn ( auch wenn es erst 14 oder 12 ist!) hält einem anderen diese Waffe an den Kopf?
Der Schuss kann auch buchstäblich ins Auge gehen, dann ist nicht nur Kopfschmerz angesagt.
Ich war sowas von stinkig mit beiden, erst mit dem Knäblein, dann mit der weiterhin bagatelisierenden Mutter- das ich eine richtige Schimpftirade losließ. Dann der Hammer: Wo ist es passiert: Auf dem Pausenhof der Realschule die genau den Pausenhof der Grundschule meiner Tochter benützt!!!!!!!!!
In welcher Welt leben wir eigentlich? Wo Kinder sich gegenseitig Waffen an den Kopf halten? Winenden ist gerade mal 1,5 h von uns entfernt. Aber diese Eltern erblöden sich nicht den Kindern diesen Waffenumgang zu genehmigen. Züchten wir uns unsere Amokläufer der nächsten Generation jetzt her? Logisch!
Ich werde am Montag Morgen mit dem Rektor der Grundschule darüber reden. Das ist ja gemeingefährlich. Den Umgang mit Waffen derart zu bagatellisieren und herabzurede
Ich bin immer noch schockiert! Ich hoffe das sich wenigstens ein Schulpsychologe der Sache annimmt!
Joso

 
25 Antworten:

Re: 12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

Antwort von mma ramotswe am 13.06.2010, 11:08 Uhr

Wahnsinn - ich bin sprachlos

mfg

mma

verstehe nicht was sich die eltern von dieser art freizeitbeschäftigung versprechen ?!?!?!?

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Re: 12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

Antwort von nuba am 13.06.2010, 11:10 Uhr

"Ich werde am Montag Morgen mit dem Rektor der Grundschule darüber reden"

Du hast Schweigepflicht, selbst wenn Du nicht namentlich sprichst könnte der Rektor Schlüsse ziehen ...
Du bist behandelne Ärztin, alles weitere hast Du höchstenfalls mit den Eltern Deines Patienten zu besprechen.

So schlimm es auch sein mag.

Natascha

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Re: 12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

Antwort von joso1 am 13.06.2010, 11:13 Uhr

Keine Angst ich nenne keine Namen, das weiß ich selber, dass ich Schweigepflicht habe. Aber schon aus Selbstschutz werde ich das Thema ansprechen!
Es ist auch meine Pflicht als Arzt einer Selbst und -Fremdgefährdung zu begegnen!
Joso

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Re: 12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

Antwort von joso1 am 13.06.2010, 11:15 Uhr

Ausserdem: kann mir jemand verbindlich sagen unter welches Gesetz diese Art von Waffen fällt?
Ich kann mir nicht vorstellen dass ein 12 Jähriger legal mit dieser Waffe hantiert!
Das sie gefährdend ist hab ich selber gesehen!!!!!
joso

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Re: 12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

Antwort von mma ramotswe am 13.06.2010, 11:29 Uhr

hallo

ich würde mal unverbindlich bei der örtlichen polizeidienststelle anrufen und mich dort erkundigen aber soweit ich weiß - ist das ganz erst ab dem 18.LJ erlaubt und müßte in die richtung softball/paintballwaffen gehen

mfg

mma

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Re: 12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

Antwort von bubumama am 13.06.2010, 11:40 Uhr

Ich bin entsetzt.... in dem Alter, was denken sich die Eltern der betreffenden Kinder?
Welche Eltern lassen ihre Kinder mit sowas spielen? Und vor allem, wie kommt ein Kind dazu, es einem anderen an die Schläfe zu halten.... und dann auch noch abzudrücken?!?!

An die Schläfe halten und abdrücken, DAS finde ich am allerschlimmsten an der Sache. Wie kommt man darauf?

Also, ich denke, das Fernsehen tut seinen Teil dazu, da sehen die Kinder, "wie" man eine Waffe an welche Körperstelle hält.... leider.

Ich würde es ansprechen, aber vielleicht eher erst mal bei der Polizei nachfragen, daraufhin könnten ja die zum Rektor gehen und berichten, dass sie einen anonymen Hinweis bekommen hätten....

melli

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Re: 12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

Antwort von bobfahrer500 am 13.06.2010, 11:55 Uhr

...dann spar dir mal noch ein bissel damit du noch was übrig hast für dem Rektor....

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Airsoft- bzw. Softair- Waffen und Waffengesetz

Antwort von eviba am 13.06.2010, 12:33 Uhr

Hallo Johanna,

wenn die Waffe nicht eindeutig als "Spielzeug" zu erkennen war, sondern einer echten Waffe seeehr ähnlich war, dann handelt es sich ggf. um eine sog. "Anscheinswaffe"... Airsoftwaffen mit einer Geschossenergie von unter 0,5 Joule dürfen in D an Jugendliche AB 14 Jahren verkauft werden. Nähere Ausführungen findest Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Softairwaffe

Bei der waffenrechtlichen Behandlung von Softairwaffen ist zwischen Regelungen über so genannte Anscheinswaffen und Regelungen bezüglich der Geschossenergie und zu automatischen Waffen zu unterscheiden.

Regelungen über Anscheinswaffen
Meist sind Airsoftwaffen Nachbildungen von echten Schusswaffen und ebenso wie Modellwaffen kaum von diesen zu unterscheiden. Sie unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht: Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Wer entgegen dem Verbot eine Anscheinswaffe führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Transport von Anscheinswaffen, zum Beispiel vom Händler zur eigenen Wohnung oder von der eigenen Wohnung zur Schießstätte, ist nur in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit einem Schloss verriegelten Tasche erlaubt.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert ein Verbot von Airsoftwaffen, da sie scharfen Pistolen und Gewehren detailgenau gleichen. So seien sie prädestiniert dafür, bei Raubüberfällen eingesetzt zu werden. Selbst geschulten Beamten sei es auf den ersten Blick nicht möglich, auf der Straße oder in einer Stresssituation zu erkennen, ob es sich um eine echte Maschinenpistole oder um eine Airsoft-Version handele.

und hier:

http://www.wandsbeker-jagdverein.de/aktuell/waffgaenderungen/index.php

Softair-Waffen
Softair-Waffen sind Schusswaffen, bei denen mit geringer Geschossenenergie Plastikkugeln verschossen werden können. Sie gelten als vom Waffengesetz befreite Spielzeuge, sofern sie eine Geschossenergiegrenze von 0,5 Joule nicht überschreiten. Der Grenzwert war im Zuge der Waffenrechtsnovelle 2002/03 auf 0,08 Joule abgesenkt worden, was aber mit europäischem Spielzeugrecht kollidierte. Die Europäische Spielzeugrichtlinie differenziert danach, ob eine Waffe starre oder elastische Geschosse verschießt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass nahezu jede dieser Spielzeugwaffen bauartbedingt beide Geschossarten verschießen kann. Künftig gilt wieder eine Geschossenergiegrenze von 0,5 Joule.

Eine Ausnahme gilt für solche Softair-Waffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden können, dass die Geschossenergie über 0,5 Joule steigt.

Bei dem Energiegrenzwert von 0,5 Joule ist beim Auftreffen der Plastikgeschosse auf den menschlichen Körper nicht mit ernsthaften Verletzungen zu rechnen, solange die Augen geschützt sind. Dies hat eine vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebene Studie der Universität Magdeburg gezeigt.

Airsoft- oder auch Softair- Waffen unterliegen somit nur sehr bedingt dem Waffengesetz...

Liebe Grüße
eviba

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öhm - mal was anderes: Schweigepflicht?...

Antwort von hormoni am 13.06.2010, 13:15 Uhr

Hallo!

Ich verstehe deinen Aufreger deshalb sehr gut, aber ist es im Rahmen der Schweigepflicht, wenn du hier detailliert über ein aktuelles Ereignis deiner Patienten sprichst?

LG

hormoni

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Re: öhm - mal was anderes: Schweigepflicht?...mwT

Antwort von hormoni am 13.06.2010, 13:20 Uhr

Ich frage nur, weil ich selbst im medizinischen Bereicht tätig bin bzw war und dort war es streng verboten.

Aufklärung bzw Prävention in allen Ehren, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass bei einem Bericht persönliche Eindrücke nichts zu suchen haben - es sei denn, du hättest das der Mutter gegenüber ebenfalls so geäußert (was in deinem Text nicht ersichtlich war)....Das entspräche einer Wertung...

Grüße

hormoni

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Nicht in diesem Fall...

Antwort von bobfahrer500 am 13.06.2010, 13:22 Uhr

Ich denke ein Arzt ist verpflichtet sich zu rühren wenn Gefahr im Verzug ist - und ausserdem ist der Rektor auch unter Schweigepflicht - deshalb ist alles im grünen Bereich wenn sie von Ärztin zu Rektor redet!

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Falsch bobfahrer!

Antwort von TanjaYP am 13.06.2010, 13:38 Uhr

Ein Arzt darf noch nichtmal mit einem anderen Arzt reden solange der Patient ihn nicht von der Schweigepflicht entbindet.
Was Gefahr in Verzug angeht, du meinst sicher die Offenbarungsbefugnis auf Grund des Güterabwägungsprinzipes.
Dazu muss man erstmal wissen ob die Schweigepflicht in dem Fall geringerwertiger ist als das Rechtsinteresse und das bezweifel ich in diesem Fall doch ganz stark.

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Schweigepflich ok....aber...

Antwort von Engelchen24122001 am 13.06.2010, 13:56 Uhr

...unwissend als nicht med. Personal.... ist man in solchen Situationen - gerade mit Schusswaffen - nicht verpflichtet sowas der Polizei zu melden??? Weil legal ist die Sache wohl nicht mit 12 Jahren....oder?
Ich hatte mir vor Jahren mal mordsmäßig mit einem Messer in die Hand geschnitten, da wurde ich x-mal gefragt, wie das passiert ist, ob "evtl. jemand mich "geschnitten" hat".

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Re: Schweigepflich ok....aber...

Antwort von TanjaYP am 13.06.2010, 14:07 Uhr

Es ist ja in dem Sinne keine Schusswaffe.
Und bevor ich sowas der Polizei melde würde ich mich erstmal rechtlich absichern.

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Re: Schweigepflich ok....aber...

Antwort von cosma am 13.06.2010, 14:40 Uhr

Huhu,


stimmt alles. Arzt darf nicht mal mit anderem Arzt über Patienten sprechen, wenn er nicht ebenfalls behandelnder ist oder von der Schweigepflicht entbunden wurde.

Arzt darf auch nicht mit Rektor sprechen, wenn Patient nicht einwilligt.
Auch nicht, wenn der eigentliche Name nicht genannt wird, man aber auf den Schüler schliessen kann.

Und im Internet hier schon gar nicht, das reicht bei einem 5000 Seelenort, daß dann auch einer was merkt, was auf ihn schliessen lässt.

Selbst im krassen Fall - Patient hat ansteckende Krankheit, will aber Partner nicht informieren, Arzt weiß darüber und will Partner warnen gab es schon heikle Urteile ...

Heisses Eisen Johanna, würd ich hier nicht anfassen ...
Du bist seine Ärztin und wenn die Fälle auch manchmal noch so krass sind, sich hier im Netz darüber auszulassen ist echt daneben.


LG

Cosma

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http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.47.6188

Antwort von hormoni am 13.06.2010, 14:43 Uhr

sehr Informativ...

LG

hormoni

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wenn das med. Personal sich mal dran halten würde.....

Antwort von Leolu am 13.06.2010, 15:12 Uhr

das tun sie aber doch eigentlich nie:-(.
Wenn ich bedenke bei der Visite im 3 Bett-Zimmer bekommen die Nachbarn doch auch alles mit, was besprochen wird und was man hat.
Oder ganz nett fand ich damals, als ich mit Kind. Nr. 1 schwanger war, es aber noch nicht sicher wußte, da kommt die Arzthelferin ins Wartezimmer und posaunt laut "Frau.... Ihr Schwangerschaftstest ist übrigens positiv!", fand ich "klasse".
Oder aber Arzthelferin beim Gyn, mein Gatte bringt Krankenkasse nach, die ich vorher nicht gefunden hatte und kommt nach Hause vonwegen, sie wollen mir ausrichten mein Papp-Test sei auffällig, das müßte überprüft werden. Unwissender Gatte gegoogelt findet was über Geschlechtskrankheiten zum Thema Papp und ich hatte dumme Fragen, woher...nur weil eine Arzthelferin geplaudert hat.
Finde sowas ausgesprochen doof, aber so wird es gehandhabt.....
LG
Nina

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eben...

Antwort von bobfahrer500 am 13.06.2010, 15:14 Uhr

Eben, da wird doch über alles und jeden geredet..., ich würd das mit dem Rektor schon besprechen, SP hin oder her! Sind wir mal ehrlich, da passiert doch nix...

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würdest du das auch wollen, wenn du die betroffene Mutter wärst?

Antwort von hormoni am 13.06.2010, 16:56 Uhr

Sind wir doch mal ganz ehrlich:

Kein Kind ist unfehlbar und Fehler passieren auch uns Eltern. Klar finde ich das Verhalten der Mutter und der Kinder nicht richtig, doch was wäre, wenn das EIGENE Kind sich die Pistole unerlaubt besorgt hätte?!

Ich glaube kaum, dass DU dich daran erfreuen würdest, wenn du mitbekommst, dass dein Arzt sich nicht an die Schweigepflicht hält und du die Geschichte im Netz findest.

Sorry, aber ich finde das nicht richtig und ich würde das nicht wollen.



LG

hormoni

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Re: 12 Jähriger und "Soft"-ballschusswaffenverletzung---- Ich bin richtig geladen...

Antwort von deischuhzu am 13.06.2010, 17:52 Uhr

da sollte man die Polizei informieren, da die Softair-Waffen nicht erlaubt sind für unter 18-Jährige.

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Ja prima,

Antwort von Ebba am 13.06.2010, 17:54 Uhr

... wenn sich eh kaum einer dran hält, warum schaffen wir die Schweigepflicht für Ärzte, Therapeuten, Rechtsanwälte, Lehrer, Richter ...... nicht gleich ab?
Ne, wir haben ja nix zu verbergen.....

Datenschutz ist Übrigens auch albern, hält sich ja auch eh keiner dran. Also auch damit - weg.

Super die Einstellung ehrlich!
Schöne neue Welt!

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gerade in solchen Fällen kann eine allzu pseudo-professionell ernst gemeinte Schweige-

Antwort von wassermann63 am 14.06.2010, 9:39 Uhr

pflicht fatale Folgen haben.

Juristische Lage hin oder her - hier hat eine Mutter geschrieben, die sich um ihr Kind Sorgen macht. Die Tatsache, dass es sich zufälligerweise um eine praktizierende Ärztin handelt, verpflichtet sie noch lange nicht, derartige Horrorszenarien totschweigen zu müssen und allenfalls nur unter gedecktem Mantel mit eng ausgewählten Gesprächspartnern im stillen Kämmerlein erörtern zu dürfen.

Lg
JAcky

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Re: gerade in solchen Fällen kann eine allzu pseudo-professionell ernst gemeinte Schweige-

Antwort von hormoni am 14.06.2010, 10:01 Uhr

Hallo!

Man kann durchaus über solche Fälle kommunizieren, aber eher Allgemein. Hier wurden ZUVIELE Informationen freigegeben, die niemanden sonst etwas angehen, außer den Arzt und die Patienten.

Abgesehen davon: Jeder Arzt hat einen Oberarzt/Chefarzt etc über sich, die sie durchaus fragen können, ob es sinnvoll bzw notwendig ist, die Polizei einzuschalten. Und zur Not ruft man einfach bei der Polizei an und fragt nach. Man muß ja nicht gleich über den Fall sprechen.

Ich frage mich ernsthaft, ob manche noch immer für die Entbindung der Schweigepflicht wären, wenn es sich um ihr eigenes Kind handeln würde...



hormoni

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anders herum...

Antwort von Leolu am 14.06.2010, 10:19 Uhr

wieviele Mütter würden auf die Barrikaden gehen, wenn es ihrem Kind passiert und das ein Wiederholungsfall wäre, und dies auf Grund der Schweigepflicht nie bekannt geworden wäre, vielleicht geht sowas beim nächsten mal weniger glimpflich aus....
Ich sehe es zumindest als Mutter und vom Gefühl her als besser neuen Schaden so eventuell abzuwenden.
Ob richtig oder nicht gesetzlich mal dahingestellt, ich ziehe vor solch engagierten Müttern, ob Ärztin oder nicht, einfach mal den Hut!
LG
Nina

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als Mutter kann ich es verstehen, als Krankenschwester nicht!

Antwort von hormoni am 14.06.2010, 11:08 Uhr

Versteht das nicht falsch. Ich bin auch Mutter aber es ist auch meine Pflicht als Krankenschwester, sich in die Patientenrolle hinein zu versetzen. Und da würde Ich nicht wollen, meine Fall auf diese Art im Internet zu finden. Da war viel Wertung dabei.

Wie geschrieben: Als Mutter kann ich nachvollziehen, dass man sich Sorgen macht (würde ich auch). Dennoch kommt es darauf an, WIE man etwas öffentlich macht.

Man KANN ja Präventiv aufklären und warnen, aber nicht mit so vielen Detaills und einer persönlichen Wertung! Was wissen wir denn schon darüber, wie es wirklich war. Selbst Ärzte werden manchmal angelogen...

LG

hormoni

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