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Geschrieben von Moneypenny77* am 23.08.2006, 15:42 Uhr

Naja,

Nein, tu' ich nicht, weil ich wie gesagt, Hartz IV-Empfänger kenne, die Zigaretten dem, teureren Essen, vorziehen müssen, weil, und da kommt der überhöhte Kostenpunkt, die Wohnung teurer ist, als sie sein müßte.

Aber Du willst mir doch nicht erzählen, daß die Leistungsbemessung das Suchtverhalten des Empfängers berücksichtigt, oder? Fragst Du: "Wieviel rauchen Sie pro Tag?" oder geht die Bemessung von einem durchschnittlichen Konsum einer Schachtel Zigaretten oder als Surrogat einer Flasche Wodka bzw. einer Line Koks aus?

Und kann man es Menschen verübeln, daß ihnen das sauer aufstößt, wenn sie keine Sozialleistungen empfangen, auch nicht rauchen, aber trotzdem Urlaub auf Balkonien machen? ;-)

 
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