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Geschrieben von Ralph am 23.08.2006, 17:09 Uhr

Mooooomet...

Penny,

jedem, der arbeitet, steht es frei, seinen Lebensstandard auf HarrtzIV-Niveau zu halten und dadurch entsprechend viel zu sparen.

Ich z.B. komme nur deshalb auf H4-Niveau, weil ich eine etwas teurere Wohnung habe, mir ein Auto leiste, meine beiden pubertierenden Kinder jedes ein Vertragshandy hat, ich mir Tageszeitung, Spiegel und Computerzeitschrift im Abo halte etc. pp

Ich leiste mir hin- und wieder mal Essen zu gehen... so, wenn ich das Auto abschaffe und stattdessen meine Monatskarte, die ich auch habe, mehr nutzen würde, wenn ich für den einkauf das FAhrrad und nicht das Auto nehmen würde, käme ich zum einen endlich von meinem Übergewicht runter und zum anderen hätte ich jährlich tausende von Euro über, die ich sicherlich besser investieren könnte als in ein altes Auto bzw. den betrieb desselben.

Alleine KFZ-Steuer, Versicherung und Sprit machen jährlich über 3600,- € aus. Prioritäten? Aha! :-))

WAs ich damit sagen will: Wer arbeitet, hat oft auch andere Ansprüche, vielleicht unbewußt, aber unbemerkt, und subjektiv haben diese Menschen dann das gefühl, "genausowenig" zu haben wie ein HArtzIV-Empfänger. Schaue ich aber mal bei mir nach, dann kommt sehr wohl die eine oder andere "Kleinigkeit" zum Vorschein, die ich mir zwar leiste, die aber ein HartzIV-Empfänger nie und nimmer machen würde. Bei mir laufen z.B., im ungünstigsten Fall, sechs PCs auf einmal, d.h. Töchterlein und Sohnemann sind im Netz, hören nebenbei MP3s vom File-Server, ich im Netz und meine Freundin ebenfalls, auf jeden Fall läuft immer der Linux-Router (Uralter PC). Ob man das unter HartzIV-Bedingungen macht oder ob man da zu viert nicht zwei PCs teilt und den File-Server wegläßt, ist hier die Frage.

Bei Deinem Beispiel hast Du drei Faktoren genannt: Zigarettenkonsum, teureres Essen und teurere Wohnung. Ich gehe davon aus, daß die Arge sie zum Auszug aufgefordert hatte und sie dies nicht wollen, sodaß sie nur die angemessene Miete erhalten und die Differenz aus den Regelsätzen zahlen müssen.

Der Regelssatz bei alleinstehenden beträgt 345,- €, bei Paaren 311,- € pro Person. Hat einer einen 400,- €-Job, behält er davon 160,- €, hat also 505,- € bzw. 471,- €. Ich denke, da kann man bei entsprechender Lebensweise schon etwas zurücklegen, der eine mehr, der andere weniger.

Eine Nase ziehen? Naja, wer schon gegen das BTM-Gesetz verstößt, bei dem kommt es auf ein bißchen Sozialbetrug auch nicht mehr an... :o)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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