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Geschrieben von Grauzone am 12.07.2021, 12:15 Uhr

Morddrohung in der Schule

Man muss zwischen einstweiligem Rechtsschutz und dem Hauptsacheverfahren differenzen. Bei den meisten Amts- und Landgerichten bekommt man die einstweilige Verfügung innerhalb von 2 Werktagen. Dann ist die Unterlassung wirksam. Um diese Verfügung zu erhalten, brauchst du nur die eidesstattliche Versicherung des Opfers.

Wie alt das Kind im Zeitpunkt der Entscheidung ist, ist irrelevant. Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist entscheidend.

Die Vollstreckung erfolgt nach §890 ZPO . Ordnungshaft ist was ganz Tolles. Dies wird der 12 jährige nicht vergessen. Auch dies geht richtig schnell beim zuständigen Prozessgericht. Den Nachweis der Verfehlung zuschicken, der 12 jährige wird angehört und dann kann man vollstrecken.

 
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