Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von SassiStern  am 12.07.2021, 11:36 Uhr

Morddrohung in der Schule

Habe ich auch gefunden. Aber das hat Jahre gedauert. Zur Verurteilung dürfte er 15 Jahre alt gewesen sein. In dem Fall wäre eine Zuwiderhandlung da es Mobbing über FB war auch relativ einfach nachzuvollziehen. Bei verbalen Bedrohungen usw. sieht das aber anders aus. Dann müsste man im schlimmsten Fall jedes Mal wieder klagen. Allein schon wenn man sich den Zeitrahmen betrachtet kann dies nur funktionieren, wenn die Eltern des Täters auch einknicken..

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.