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von SassiStern  am 10.07.2021, 23:25 Uhr

Morddrohung in der Schule

Punkt 3,5 und 6 kann ich nicht nachvollziehen. Punkt 3 müsste der 12jährige erst einmal vor Gericht beweisen. Und zu Punkt 5. Sehr unwahrscheinlich dass man auf die Unterlassung bei einem 12jährigen erfolgreich klagen kann.

 
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