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Geschrieben von Tonic2108 am 09.07.2021, 12:17 Uhr

Morddrohung in der Schule

Ich bin gerade sehr schockiert. Meine Tochter kam von der Schule und hat mir berichtet, dass ihre Freundin, die Tochter meiner besten Freundin von einem Klassenkamerad bedroht wurde.

Dieser besagte Klassenkamerad hat dem Mädel Kinderpornos geschickt, sie ist darauf hin zur Klassenlehrerin, dann kam es zur Polizeiaufgebot und alle möglichen Pipapo.
Natürlich weiß der betreffende Junge, dass das Mädchen zur Klassenlehrerin gegangen ist. Jetzt hat er öffentlich gedroht sie abzustechen. Die kleine ist jetzt natürlich total verängstigt und panisch. Wie würdet ihr als Eltern reagieren? Was kann man in so einem Fall tun, ich hätte als Mutter Angst mein Kind in die Schule zu lassen. Der betreffende Junge wurde für drei Tage suspendiert.

Ach ja, die Kinder sind 12

 
85 Antworten:

Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Blueberry am 09.07.2021, 12:28 Uhr

Das ist mega übel! Ich bin immer wieder entsetzt, was mit den heutigen KINDERN los ist. Das macht mir wirklich Angst. In GB haben jetzt doch erst fünf 13-14jährige einen 13jährigen umgebracht...
Wo sind wir gelandet?

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Einstein2.0 am 09.07.2021, 12:38 Uhr

Ich würde sofort alle möglichen Ämter aufsuchen und das weitergeben! Polizei und Jugendamt und zwar PRONTO!

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Assen08 am 09.07.2021, 12:42 Uhr

Mehr ist dem nicht hinzuzufügen.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Tonic2108 am 09.07.2021, 12:42 Uhr

Ja, denn nachher passiert was und dann ist es wieder so „okay er hat es doch schon angekündigt und es ist nichts passiert“.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von alba75 am 09.07.2021, 12:43 Uhr

Oh je, das arme Mädchen.
Bei solchen Kindern wie dem Jungen frage ich mich immer, wie das noch weiter gehen soll wenn er mal älter ist. Dann steht er wahrscheinlich wirklich mal irgendwann vor dem Jugendrichter. Wäre er zwei Jahre älter wäre das ganze schon strafrechtlich relevant und das geht über einen normalen Streich oder Streit weit hinaus. Ich verstehe die Sorge der Eltern. Da scheint bei dem Jungen wirklich irgendetwas in eine gänzlich verkehrte Richtung zu laufen.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von alba75 am 09.07.2021, 12:45 Uhr

Edit: Ich könnte mir vorstellen dass die Polizei, wenn sie schon involviert war, das Jugendamt verständigt.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Einstein2.0 am 09.07.2021, 13:00 Uhr

Normal ja. Aber was ist schon normal? In dem Fall auf Nummer sicher gehen!
Man weiß ja nicht woher der Junge diese Filme hat und mit 12 sollte man auch wissen, dass das nicht in Ordnung ist.

Die Drohung kann eine Kurzschlussreaktion sein, aber man muss sie ernst nehmen!

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in der Tat schwierig

Antwort von Caot am 09.07.2021, 13:02 Uhr

Meine Frage wäre daher: wie gut ist das betroffene Mädchen im Klassenverbund geschützt? Hat sie Freunde, Kammeraden die sie für die nächste Zeit begleiten können?

Ich würde mit der Polizei reden, mit dem Jugendamt und mit den Sozialarbeitern der Schule, damit ich weiß, zusammen mit meinem Kind, wie man sich verhält. Wie man diese Worte einordnen muss. Also wie ernst muss ich das nehmen ohne Panik zu schieben. Helfen können hier gute Freunde, damit das Mädchen nicht alleine dem Täter begegnet.

Das würde ich als Mutter abklären.

Im schlimmsten Fall, wenn das Mädchen zu sehr verunsichert ist, die Schule wechseln.

Ich fühle mit. Wahnsinn!

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von DecafLofat am 09.07.2021, 13:19 Uhr

Polizei, und zwar pronto. Natürlich wird er nichts machen, aber dem muss eindeutig und schnell ein Riegel vorgeschoben werden.
Dann muss er und die Eltern eben in einem Gespräch mit der Polizei und/oder dem jugendamt lernen, dass das nichts ist, womit man Späße macht. Das Thema kinderpornografie verschicken wird noch mal ein eigenes Thema sein, dass bei der Familie auf den Tisch kommt. Deine Tochter und ihre Freundinnen haben genau richtig gehandelt.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Miamo am 09.07.2021, 13:24 Uhr

Das ist alles nur noch wahnsinn.

Ich würde Polizei, Jugendamt und auch die Sozialarbeiter, bzw. Vertrauenslehrer darüber informieren, denn es ist so wichtig, dass jeder vorgewarnt ist.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von drosera am 09.07.2021, 13:32 Uhr

Nun, oft tut die Polizei ja schon bei Erwachsenen nichts, bevor nicht eine Schädigung eingetreten ist.
Ich würde mich an den weißen Ring zur Opferberatung wenden und ggf auch anwaltliche Hilfe suchen.
Vielleicht gehen auch bei 12jährigen schon gerichtliche Ansagen zum Abstand halten etc.; der Schule würde ich Dampf machen, wie da in Zukunft ein Sicherheitskonzept aussehen soll und das Kind bis zu den Sommerferien bringen und holen.
Kontraproduktiv dürfte wohl sein, daß Kind bis zu den Ferien daheim zu lassen; besser, es bleibt in seinem Klassenverbund eingebunden und der Junge wird nicht zum Platzhirsch

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Re: in der Tat schwierig

Antwort von Tonic2108 am 09.07.2021, 13:33 Uhr

Meine Frage wäre daher: wie gut ist das betroffene Mädchen im Klassenverbund geschützt? Hat sie Freunde, Kammeraden die sie für die nächste Zeit begleiten können?

Ja, glücklicherweise ist es ein toller Klassenverbund, so ca 50% derKinder kennen sich schon aus dem Kindergarten und die Eltern ebenso. Man ist im gleichen Verein, spielt zusammen Tennis und so weiter. Der Junge gehört zu den neu dazugekommenen.

Nein, wenn einer die Schule wechselt dann dieser Typ. Wo kommen wir hin, wenn die Opfer weglaufen müssen.

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Kleines Update

Antwort von Tonic2108 am 09.07.2021, 13:39 Uhr

Also ich habe gerade länger mit meiner Freundin telefoniert. Die ist natürlich auch auf 180.

Sie wird auf jeden Fall an der Sache dran bleiben und sich nirgends abwimmeln lassen.
Sie wird auch das Jugendamt informieren, und über jeden Schritt will sie informiert werden, den die Schule in dieser Richtung unternimmt.

Also Polizei war da, es gab ein Gespräch mit der Schulleitung und die Eltern mussten den Kerl abholen. Er ist jetzt für drei Tage suspendiert und darf nächste Woche nicht mit auf den Schulausflug. Super.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Blueberry am 09.07.2021, 13:44 Uhr

" Natürlich wird er nichts machen, ..."

Darauf würde ich mich heutzutage nicht mehr verlassen.

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Re: Kleines Update

Antwort von Einstein2.0 am 09.07.2021, 13:53 Uhr

Naja, mehr Entscheidungsgewalt dürfte die Schule im Moment auch nicht haben. Man handelt ja zumindest vorerst.
Ich hoffe der Junge wird genauestens hinterleuchtet, wer weiß was da noch dahinter steckt.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von alba75 am 09.07.2021, 14:21 Uhr

Das stimme ich dir zu 100 Prozent zu.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kirshinka am 09.07.2021, 15:21 Uhr

Ich würde mir als Mutter die Eltern des Bratens vorknöpfen.
Also mit denen reden - und auch den Braten selbst.
Wenn der „liebe Bub“ nur Drohungen versteht, würde ich ihm genau so eine senden.

Mein Kind mit abstechen bedrohen - da werd ich zur Furie!

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kirshinka am 09.07.2021, 15:22 Uhr

Absolut!

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kirshinka am 09.07.2021, 15:25 Uhr

Verbal selbstverständlich- und natürlich Jugendamt, Schulleitung, Polizei

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Re: Kleines Update

Antwort von wolfsfrau am 09.07.2021, 15:58 Uhr

Auf jeden Fall die Polizei informieren.
Da würde ich mich an die Empfehlungen bei stalking und Mobbing halten - alles zu Protokoll geben, damit es immer zurückverfolgt werden kann und eben amtsbekannt ist.
Und die Schule auch noch mal informiere. Bisher hat ja nur das Gespräch wg dem Porno stattgefunden, oder?

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Sternspinne am 09.07.2021, 16:26 Uhr

Ich fände es auch sehr sinnvoll, wenn das in der Klasse thematisiert wird.
Damit drüber gesprochen wird. Über die Kinderpornos und natürlich auch über die Drohungen.

Ruhig im Beisein von Schulsozialarbeiter, Vertrauenslehrer, Rektor.

Am besten jeden Tag wie ein Morgenritual.
Dann wird der Junge damit konfrontiert wie es den anderen geht, was sein Verhalten bewirkt und kann sich bestenfalls reflektieren.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Finale am 09.07.2021, 17:25 Uhr

Ich wuerde die Schule wechseln, wenn der betreffende Junge dort bliebe. Als meine Tochter in der Grundschule war, hat ein älterer Schüler aus der 9. Klasse eine Gruppe Mädchen mit dem Tod bedroht. Ich habe die Polizei informiert (was ich vermutlich nicht mehr machen wuerde). Meine Tochter und ich wurden als Zeugen vor Gericht vorgeladen. Der Junge und seine Familie hatten unsere Adresse, was ich nicht so prickelnd fand und meine Tochter hat sich die letzten 2 Grundschuljahre nicht allein in die Schule getraut, so dass ich sie immer begleitet habe. Während der Pause hatte sie auch Angst. Zum Glück besteht jetzt keinerlei Kontakt mehr.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Finale am 09.07.2021, 17:29 Uhr

Das sagt sich so leicht. Oft bringt das nichts und mit was willst du drohen? Da waere ich vorsichtig.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 09.07.2021, 17:44 Uhr

Da die Justiz in solchen Fällen mit Samthandschuhen vorgeht steht zu befürchten dass die Täter nur daraus lernen, dass für sie keine echten Konsequenzen drohen.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 09.07.2021, 18:02 Uhr

Bei dem Alter des Kindes wird wohl nicht wirklich was passieren und das Jugendamt wird da auch nicht viel bzw. eher gar nichts machen können.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von IchiNiSan am 09.07.2021, 18:07 Uhr

Hier kamen schon viele gute Tipps; einen Anwalt würde ich mir als Mutter nehmen, wenn ich den Eindruck hätte, die Behörden, einschließlich Schule, möchten das gerne im Sand verlaufen lassen und einen Kinderpsychologen für das Mädchen, eine 12 jährige steckt meiner Ansicht nach weder eine Konfrontation mit Pornographie noch eine solche Drohung einfach weg.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Maroulein am 09.07.2021, 18:39 Uhr

Meine Tochter ist von einem Klassenkameraden bedroht worden,der war aber über 14, Mordandrohung ist ein Straftatbestand,also sind wir zur Polizei,er hat eine Ansprache durch die Polizei bekommen, einfach weil es nicht schön gewesen wäre deshalb direkt eine Strafakte zu haben,aber damit er kapiert das das keine Bagatelle ist.
In der Woche danach hat er einem anderen Jungen den Unterkiefer gebrochen,da hat er eine Verhandlung gehabt.


Das Kinder eben nicht nur drohen ,sondern zu viel.mehr fähig sind hat man ja leider immer öfter,aber manche sind eben noch nicht so abgebrüht dass sie es nicht ernst nehmen wenn die Polizei kommt,wie weit soll man sie gehen lassen bevor man wirklich was unternimmt?

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von angelok82 am 09.07.2021, 19:50 Uhr

Haben wir fast haargenau so erlebt. Sohn war in der 6.und bekam von einem 8.-Klässler (sehr auffällig und bereits mehrfach der Schule verwiesen) eine Machete zum Kauf angeboten.

Der Junge ließ ihn nicht in Ruhe, verfolgte ihn mehrere Tage. Mein Sohn hat es zu Hause nicht erzählt, weil er nicht wollte, dass wir uns Sorgen mache! Er wandte sich an die Unterstufenkoordinatorin, die darauf hin mit dem Jungen ein erstes Wort redete. Dieser rastete aus und bedrohte meinen Sohn auf dem Schulhof mit einem Messer und drohte, ihn abzustechen.
Polizeiaufgebit, Schulpsychologe... Das ganze Programm! Es folgte ein furchtbare Zeit. Wir nahmen unseren Sohn erstmal von der Schule, der Junge bekam einen Verweis. Es gab Gespräche mit der Polizei, wir sahen von einer Anzeige ab, das hat uns ein bekannter Polizist geraten (!!!), da, sollte es zu einer Anhörung kommen, unsere Adresse im Schriftstück auftaucht, ebenso wie die des Täters. Das ist für mich schon mal völlig unverständlich.
Der Junge lauerte meinem Sohn auch später vor der Schule auf, einmal machte mein Mann ihm eine Absage, da sprang er ihn an und wollte sich mit ihm prügeln! Wir haben unseren Sohn bis zum Ende der 7.Klasse gebracht und abgeholt. Da kommen wirklich schlimme Erinnerungen hoch...
Der Schule waren die Hände gebunden (hieß es), der Junge polizeilich bekannt, Jugendamt war bereits eingeschaltet. Schule wechseln ging so einfach nicht, da nichts gescheites da. Polizei konnte letztendlich auch nichts machen, die Anzeige, von Seiten der Schule zwar gestellt, aber es verlief im Sande. Man sagt zwar, alles einschalten, was geht, aber so einfach ist es leider nicht. Man ist einfach so hilflos... Als Opfer wird man komplett fallen gelassen! Wir haben bei einer Kinder-u. Jugendpsychlogin Hilfe gesucht und auch gefunden. Die Gespräche waren für unseren Sohn und auch für uns Eltern sehr wichtig!

Ich drücke die Daumen, dass es sich bei euch schnell einrenkt und das Mädchen ohne Angst zur Schule gehen kann!

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Mama08-15 am 09.07.2021, 20:14 Uhr

Ich bin erschüttert wenn ich sowas lese! Meine Kinder sind noch wesentlich kleiner, aber ich hoffe sehr, dass wir sowas nicht erleben müssen.
Was ich noch wichtig finde, dass das Mädchen bestärkt wird richtig gehandelt zu haben. Es ist eigentlich eine Katastrophe, dass sie selbst so viele negative Konsequenzen erlebt weil sie solche Inhalte gemeldet hat. Werden die Eltern sicherlich machen, aber bei solchen Geschichten kann man ja schon ein Stück nachvollziehen warum Menschen in gewissen Situationen einfach die Klappe halten um selbst nicht ins Feuer zu geraten.... Hut ab vor ihrer Courage!

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kirshinka am 09.07.2021, 20:54 Uhr

Das ich seine gesamte Familie bis zur totalen Pleite verklage, bspw.
Kommt natürlich immer darauf an, wie hartgesotten das Kerlchen bereits ist.
Aber einfach um Präsenz zu zeigen - je nachdem hilft das auch bereits, wenn sie sehen, oh - da schaut ja jemand hin.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kirshinka am 09.07.2021, 20:54 Uhr

Das finde ich auch.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kirshinka am 09.07.2021, 20:56 Uhr

Stimmt - in der Klasse thematisieren, dass das Verhalten des Mädchens korrekt und gut war und das des Jungen überhaupt nicht.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Finale am 09.07.2021, 21:34 Uhr

Ich habe mit meiner Tochter zusammen mit dem Täter im gleichen Raum vor der Verhandlung warten müssen, wir hatten Polizeibegleitung aber danach hat das keinen mehr interessiert. Ich bekam nur den Tipp falls es zu Bedrohungen oder Angriffen kommt, sollen wir halt wieder eine Anzeige machen. Der Junge hatte seine ganze Familie dabei, meine Tochter und ich waren allein. Nie haette ich mich getraut da jemanden irgendwie anzugehen, auch verbal nicht. Wir waren klein und eingeschüchtert. Meine Tochter war damals in der zweiten Klasse, es war furchtbar.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von angelok82 am 09.07.2021, 21:49 Uhr

Genau das verstehe ich nicht! Wie kann es sein? Ich war drauf und dran, das zur Anzeige zu bringen, der Bekannte klärte uns Gott sei Dank auf! Als der Junge meinen Mann ansprang, schrieh er, er kriege unsere Adresse raus und fackele unser Haus ab!

Unten hadt du geschrieben, ihr wart als Opfer im gleichen Raum mit dem Täter, also das schlägt dem Fass ja den Boden aus, unfassbar! Genau das meine ich

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Pamo am 09.07.2021, 22:48 Uhr

In der 6. Klasse drohte ein Klassenkamerad, meine Tochter abzustechen. Ich und meine Tochter haben das - im Zusammenhang betrachtet - nicht als ernstgemeinte Morddrohung gesehen, das war eine von vielen Bemerkungen im Zusammenhang mit Mobbing (der Junge wurde von anderen gemobbt und mobbte selber). Das Klassenklima war krank. Ich habe der KL ein Mobbingprotokoll mit Zitaten und Daten vorgelegt. Sie war entsetzt und war dann meiner Tochter beim Schulwechsel behilflich.

Es ist gruselig, was Kinder in jungen Jahren für ein asoziales Verhalten lernen und für OK erachten.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von pauline-maus am 09.07.2021, 23:12 Uhr

Rein theoretisch , weil ich es hier nicht so kenne würde ich vielleicht erst einmal das höfliche Streit schlichtende Gespräch mit den Eltern und dem jungen zusammen suchen .

Klage und austicken kann auch das ganze noch anfeuern und es für das eigene Kind noch schlimmer machen .
Boese Geschütze kann man dann immer noch auffahren wenn es nicht im Guten funktioniert.
Gemobbt wurde immer schon ,das ist nix neues aber diese Qualität wie du sie beschreibst ist beängstigend

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Brummelmama am 10.07.2021, 5:23 Uhr

Für mich unvorstellbar. Das Problem sehe ich auch darin, dass da schon vorher gewaltig viel falsch gelaufen ist. Der Junge wird noch ne steile Karriere machen wenn er nicht richtig aufgefangen wird.

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Hatten wir auch in der 1. Klasse

Antwort von Annika03 am 10.07.2021, 7:12 Uhr

allerdings ging es bei uns noch weiter, es kam z.B. noch Würgen dazu.
Wir hatten damals alles über die Schule geregelt, nachdem ein Gespräch mit der Mutter und dem Kind nichts brachte.
Wir hatten damals das Glück das das andere Kind allgemein sehr auffällig war. Solange er in der Klasse meiner Tochter war, musste ich vor dem Unterricht mit ihr ihm Klassensaal warten bis der Lehrer da war, alleine wäre sie nie dageblieben. Nachdem er die Lehrerin gebissen hat ind sich das böse entzündete und in der gleichen Woche Stühle quer durch den Raum warf (es wurde mit viel Glück niemand verletzt). Musste er die Schule verlassen.
Aber, es dauerte etwas mehr als 1 Jahr bis zur letzten Konsequenz.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Junalina am 10.07.2021, 7:40 Uhr

Es ist wirklich furchtbar in welcher Qualität die Kinder heutzutage ihre "meinungsverschiedenheiten" austragen.
Für das Mädchen tut es mir wirklich leid.
Es ist schwierig da etwas zu raten.

ICH würde eine Anzeige erstatten. Sobald die Polizei davon Kenntnis hat, sind sie verpflichtet eine Anzeige zu schreiben. Da kann man nicht drauf verzichten. Das ist gesetzlich nicht möglich. Von daher wäre ich mir nicht sicher, dass das System nicht schon in Gang gesetzt wurde.

Auch wenn es in diesem Fall nichts "bringt", weil der junge erst 12 ist. Hier ein kleiner Denkanstoß:

Alle anzeigen, auch die gegen Kinder, landen bei der Staatsanwaltschaft und sind nicht vergessen.

Stell dir vor, jeder nimmt das so hin und macht nichts.

Dann leistet sich der junge mit 14, 15 Jahren was und es könnte verfolgt werden. Es taucht aber nirgends auf, dass es in der Vergangenheit schon zu Bedrohungen, Körperverletzungen etc pp gekommen ist. Dann ist der "arme bursche" ersttäter und wird ganz anders betrachtet, als wenn sein hang zu Gewalt bekannt wäre.
Es gibt BTW auch die Möglichkeit, die Adressen in den Akten vertraulich zu behandeln. Die braucht ja weder ein Verteidiger, noch ein beschuldigter...

Die Entscheidung kann den Eltern aber niemand abnehmen

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kirshinka am 10.07.2021, 8:12 Uhr

Warum lebst du ihr das vor?
Diese Leite haben immer nur die Macht, die man ihnen gibt.
Ich wehre mich und bringe das auch meiner Tochter bei.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von IngeA am 10.07.2021, 8:37 Uhr

Das funktioniert dann, wenn die anderen Eltern kuschen. Ansonsten sitzt du ganz schnell auf der Anklagebank weil du ein Kind bedroht hast.

Oft sind diese Kinder aber so, weil sie bei allem und jedem Mist den sie bauen auch noch Rückhalt und zustimmung der Eltern bekommen. Die kuschen also nicht.

LG Inge

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Kerstin123 am 10.07.2021, 8:51 Uhr

Tja das mit der Anonymität ist so eine Sache

„ Es gibt BTW auch die Möglichkeit, die Adressen in den Akten vertraulich zu behandeln. Die braucht ja weder ein Verteidiger, noch ein beschuldigter...“

Ich bin mal per Zufall Zeugin einer Gewalttat geworden, habe dann den Notarzt und die Polizei verständigt

Ich musste erst schriftlich eine Aussage machen und wurde dann auch noch vor Gericht als Zeugin geladen

Ich hatte im Vorfeld beantragt, dass meine Adresse nicht verlesen werden soll, aber der Täter hat ja ein Recht zu wissen wer gegen ihn aussagt und so wurde mein Name und meine Adresse laut im Gerichtssaal vorgelesen

Ich fand das nicht so prickelnd, dass so ein Schlägertyp jetzt weiß wo ich wohne

Ich kannte auch weder Täter noch Opfer und bin wirklich per Zufall da rein geraten, weil das auf einem öffentlichen Platz passiert war

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Einstein2.0 am 10.07.2021, 8:56 Uhr

Ja, so einen Fall hatten wir hier auch, aber in der Freizeit. Mein Sohn war damals im Kletterpark und wurde dann von dem jungen vermöbelt, er hat sich aber gewehrt und ihn zu Boden gebracht, dann kam aber plötzlich seine Mutter dazu und schüttelte mein Kind durch mit paar Drohungen.
Ich war damals im Dienst und konnte nicht weg, andere Erwachsene vor Ort sind eingeschritten.
Ich hab den Vorfall dem JA gemeldet, es passierte genau NIX.
Aber ich hatte eine Bekannte bei der Polizei, die wünschte sich, dass ich das anzeige, weil der Junge bekannt war und sie meinte, man wartet nur drauf, bis er endlich strafmündig ist.

Hab ich dann auch noch gemacht, hat aber eben genau wieder nix gebracht. Was jetzt aus dem geworden ist, keine Ahnung. Ich seh die Mutter ab und an und naja, alle Klischees erfüllt.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Zwergenalarm am 10.07.2021, 9:05 Uhr

Bitte nicht falsch verstehen……ich bin auch für alle Konsequenzen im Bereich des Möglichen.
Aber was muss bisher im Leben dieses 12-jährigen passiert sein, dass er jetzt schon so aus dem Ruder läuft? Und kann man in dem Alter überhaupt noch regulierend eingreifen, oder ist sein gewalttätiges Leben bereits auf Schiene?

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Einstein2.0 am 10.07.2021, 9:39 Uhr

Man sagt dass man bis 12 ein Kind formen kann, glaube aber nicht dass das immer stimmt.

Mein Freund ist von sämtlichen Schulen geflogen, weil er aggressiv war.
In der letzten Schule hat man ihm einen Psychologen verdonnert, ich glaub da war er 14.

Jetzt hat er Abi, ist Ingenieur und der friedlichste und fürsorglichste Mensch. Es ist also nie zu spät. In seinem Fall war’s aber nicht die Erziehung, sondern (und ja amtlich) eine Hochbegabung und die falsche Schulform. Der war gelangweilt und von den anderen ausschließlich genervt und frustriert. Er verausgabt sich aber heute noch mit sehr sehr viel Sport und ich denke, der braucht das auch bis zum letzten Atemzug. Mit Kinderpornos hatte er aber nix am Hut. Ich hab mal seine Zeugnisse ab der 1. Klasse gelesen und hätte ihn als Mutter wahrscheinlich weggesperrt, oder mir den Strick genommen.

Wenn ich ihn damals schon gekannt hätte, hätte ich wahrscheinlich lebenslang einen Bogen um ihn gemacht. In der heutigen Zeit würde man aber wohl so ein Kind ganz anders fördern.
Ob er jemals jemanden abstechen wollte, müsste ich ihn fragen, in der Grundschule wollte er aber einem Kind die Ohren abschneiden, weil es angeblich nicht auf die Lehrerin gehört hat. Also, er war mit der Schere dem Kind auch schon sehr nah.

Also, das Kind kann sich noch positiv entwickeln, wenn jetzt konsequent gehandelt wird!

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Zwergenalarm am 10.07.2021, 9:55 Uhr

Na das lässt ja dann hoffen.
Einen seinerzeitigen Schulkollegen habe ich mit 12 oder 13 dabei beobachtet, wie er einen anderen mit einem Butterflymesser bedroht hat. Der ist danach ziemlich in das Rotlichtmilieu und die Kleinkriminellenszene abgerutscht. Heute ist er (gut verdienender) Tatortreiniger und seinen ehemaligen Klassenkollegen (mittlerweile Anwälte oder gut vernetzt in der Wirtschaft) dankbar, dass sie ihm nie die Freundschaft gekündigt haben.

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Re: Morddrohung in der Schule - gefährlich

Antwort von _jadzia_ am 10.07.2021, 10:22 Uhr

"Also mit denen reden - und auch den Braten selbst. Wenn der „liebe Bub“ nur Drohungen versteht, würde ich ihm genau so eine senden."

Das kann zum Bumerang werden, und DU wirst angeklagt, weil Du ihr Kind belästigt hast.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Maxikid am 10.07.2021, 10:53 Uhr

Ein Bekannter ist auch 14x von Schulen geflogen, bis er dann an den richtigen Lehrer kam. Abi und Jurastudium, jetzt erfolgreicher Unternehmer. LG

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kravallie am 10.07.2021, 12:58 Uhr

Ich denke, es gibt aber auch genügend insektenaufspiesser, die immer noch insekten aufspiessen.
Von der schule fliegen ist für mich kein indiz für einen schlechten charakter.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kirshinka am 10.07.2021, 13:03 Uhr

Mit wehren ist auch die eigene Haltung gemeint - wenn ich mich klein mache, dann machen die anderen mich noch kleiner.
Wenn ich Angst habe, „riechen“ die Hunde das.
Wenn ich aber eine Haltung a la „ihr könnt mir nix“ ausstrahle, werden sie ablassen.
Ist zumindest meine Erfahrung

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Blurella am 10.07.2021, 14:07 Uhr

Sollte die Suspendierung aufgrund des Videos ausgesprochen worden sein, nochmals die Bedrohung bei der Schulleitung anzeigen. Ansonsten die Klassenlehrerin bitten einen Termin bei der Beratungslehrerin zu machen. Des Weiteren den Vorfall bei der Polizei melden.

Ich bin Lehrerin und leider erlebe ich sowas sehr häufig. Wenn man nicht sofort mit der Keule kommt, passieren solche Dinge immer wieder.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Finale am 10.07.2021, 17:58 Uhr

Dann wehr dich doch mal als Einzelner gegen eine Gruppe aggressiver Menschen. Oder als Kind gegen einen Jugendlichen oder Erwachsenen. Das sind keine Kinderstreitereien. Womöglich ist noch eine Waffe im Spiel.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Finale am 10.07.2021, 18:04 Uhr

Sie koennen dir aber was. Das ist das Problem. Solche Aussagen finde ich problematisch, da irgendwie vermittelt wird, man wird schon nicht Opfer wenn man nur selbstbewusst auftritt. Das mag auch in manchen Situationen zutreffen, dass sich Täter schwach erscheinenende Opfer suchen
Aber vor Gericht zusammen mit einer Großfamilie, die wussten wo wir wohnen (umgekehrt natürlich nicht) und als geballte Front aufgetreten ist, hatte ich dieses Vertrauen, dass die mir gar nichts koennen eben nicht.

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Davon wird sich die Familie aber u.U. so gar nicht

Antwort von Tini_79 am 10.07.2021, 19:41 Uhr

beeindrucken lassen. In gewissen Verhältnissen wäre das max. ein Schulterzucken wert.

Verklagen? Aus welchem Grund denn bitte? Schadenersatz? Lächerlich, denke ich. Und wenn sie eh kein Geld haben, ist es ihnen auch egal.

Leute, die große Reden schwingen und mit Klage drohen...naja, viel heiße Luft...

Und im schlimmsten Fall bekommst DU Ärger wegen Bedrohung.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SoMama am 10.07.2021, 20:08 Uhr

Aiaiai. Also ich traue Kindern alles zu. Ich würde meine Tochter zu Hause lassen erstmal. Denn Jungen auf jeden Fall anzeigen. Bringt zwar eh nichts da zu jung aber Strafe muss sein. Von den Eltern denke ich mal kommt da eh nichts

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von zwergchen84 am 10.07.2021, 20:26 Uhr

Wir haben damals in der vierten Klasse meiner Großen einen Jungen gehabt, der einen Amoklauf angedroht hat. Richtig detailliert konnte er beschreiben, wo er die Waffen herbekommen wird, welche Lehrer und welche Kinder er erschießen will(unter anderem meine Tochter). Kinder völlig geschockt, eine Mitschülerin hat ihn dann in ein Gespräch verwickelt, andere holten eine Lehrerin dazu.
Polizei war da, nahm ihn mit, seine Mutter war nicht zu erreichen.

Die Schulleitung bestand darauf, dass er in die Jugendpsychatrie gebracht wird. Und erst wieder in die Schule darf, wenn man eine Diagnose hat, mit der man arbeiten kann. Es wurde auch eine Diagnose gestellt, er bekam Tabletten und durfte wieder zur Schule, als er gut eingestellt war.

Seitdem ist er sehr umgänglich und sowas kam nicht wieder vor, es ist jetzt 6 Jahre her.

Übrigens stand seine Mutter(wir kennen uns aus dem Kindergarten) vor meiner Tür und war... Wütend, traurig, enttäuscht, ängstlich und fühlte sich im Stich gelassen und hintergangen. Ich wusste zum dem Zeitpunkt überhaupt nicht, was los war. Ich hab sie ihren ganzen Frust loswerden lassen, mein Mann und die Lehrerin empfanden es als frech und dreist. Ich habe mir da keinen Kopf gemacht, sie tat mir sehr leid. Sie brauchte einfach nur ein Ventil und etwas Verständnis. Für sie war es ebenfalls ein Schock...

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SophiasPapa am 10.07.2021, 21:28 Uhr

@junalina:

Zitat: "Alle anzeigen, auch die gegen Kinder, landen bei der Staatsanwaltschaft und sind nicht vergessen.
Stell dir vor, jeder nimmt das so hin und macht nichts.
Dann leistet sich der junge mit 14, 15 Jahren was und es könnte verfolgt werden. Es taucht aber nirgends auf, dass es in der Vergangenheit schon zu Bedrohungen, Körperverletzungen etc pp gekommen ist. Dann ist der "arme bursche" ersttäter und wird ganz anders betrachtet, als wenn sein hang zu Gewalt bekannt wäre."

FALSCH!

In der Akte stehen nur Verdächtigungen und keine Verurteilungen. Verdächtigungen dürfen - da sie nie bewiesen wurden - bei der Strafzumessung in einem späteren Strafverfahren KEINE Berücksichtigung finden.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SophiasPapa am 10.07.2021, 22:17 Uhr

1. Strafrechtlich: der Täter ist strafunmündig. Die StA stellt das Verfahren. Hat man einen eifrigen Polizisten erwischt, erhält der Täter eine Vorladung. Diese Vorladung muss der Täter nicht beachten und das wissen die meisten ohnehin.

2. Selbst wenn die Polizei die Anzeige an das Jugendamt meldet, ist dieses ein zahnloser Tiger. Es kann eine Familienhilfe angeboten werden. Wird diese von der Familie abgelehnt, sind die Handlungsmöglichkeiten des JA äußerst begrenzt.

3. Den Täter ansprechen ist die schlechteste Lösung. Wenn der Täter das Gefühl, er wird von euch bedroht oder unter Druck gesetzt, dann habt ihr (als Eltern) ein erhebliches juristisches Problem.

4. Die Eltern ansprechen: kann klappen; die Erfolgsaussichten sind gering. Allenfalls mit Hilfe eines Mediators.

5. Zivilrechtlich: dem Täter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (UA) zuschicken, die er innerhalb von 14 Tagen unterschreiben muss (seine Eltern als gesetzliche Vertreter). Detailliert auflisten, was er zu unterlassen hat.
Kommt er der Aufforderung nicht: einstweiliger Rechtsschutz beim zuständigen Zivilgericht entsprechend GewSchG, §823 I, II BGB. Eidesstattliche Versicherung dabei usw.

6. Der Schulleitung die unterschriebene UA zuschicken und auffordern, ein Schutzkonzept vorzulegen (mit Frist von 14 Tagen). Ansonsten Androhung persönlicher zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung (§223, 13 StGB) des Schulleiters.

7. Es gab noch mehr Maßnahmen. Ich muss aber nicht weiter ins Detail gehen.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 10.07.2021, 23:25 Uhr

Punkt 3,5 und 6 kann ich nicht nachvollziehen. Punkt 3 müsste der 12jährige erst einmal vor Gericht beweisen. Und zu Punkt 5. Sehr unwahrscheinlich dass man auf die Unterlassung bei einem 12jährigen erfolgreich klagen kann.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Junalina am 11.07.2021, 6:49 Uhr

Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass frühere Verdächtigungen sich auf die strafzumessung auswirken.
Es macht aber sehr wohl einen Unterschied, schon bei den ersten Maßnahmen und allen weiteren Ermittlungen, ob dieser jemand das erste Mal aufgefallen ist, oder schon einschlägig bekannt ist. Dadurch kennen die jugendsachbearbeiter ihre pappenheimer.
Auch für die negativprognose der kriminalakte und Vernehmungen ist das gut zu wissen.
Dass bei manchen Hopfen und Malz verloren ist, steht außer Frage.
Wie wir aber auch hier lesen konnten, ist das nicht immer der Fall.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SophiasPapa am 11.07.2021, 11:43 Uhr

Wie bereits gesagt, sind frühere Anzeigen und Ermittlungen sowohl für das gerichtliche als auch für das staatsanwaltliche Verfahren unerheblich und dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Polizei darf ohnehin keine Entscheidungen treffen. Der Täter ist, wenn er 14 oder 15 Jahre alt ist, als Ersttäter zu behandeln.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von pauline-maus am 11.07.2021, 13:41 Uhr

welch paragrapghenritt omg.
wenn man die rechtskeule rausholt und immer nur verklagen als das einzige mittel sieht ,muß man auch weiterdenekn und die konsequenzen einbeziehen
der junge ist 3 tage suspendiert und ist dann wieder da und dann ? dann trifft er wieder auf das kind . wenn man dann vorher die eltern und ihn gestriezt hat mit deinen oben gegannten punkten kann man dem kind nur noch viel glück wünschen oder es lieber gleich daheim lassen .
ich bin immer noch dafür das im guten zu klären und sichden feind eben zum freund zu machen. klappt das nicht gibt es immer noch die von dir genannten wege

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 11.07.2021, 13:54 Uhr

Besser wäre es sich jemanden zu suchen der mit dem Kind mal auf "Augenhöhe" redet. Soll wahre Wunder wirken

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von pauline-maus am 11.07.2021, 13:59 Uhr

oder so ....damit kann er wohl mehr anfangen als mit pragraphen

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 11.07.2021, 14:10 Uhr

Vor Jahren habe ich mal von folgendem Fall gehört. Eine Guti-Familie in der Nachbarschaft meines Bruders hatte ein ähnliches Problem und wollte es auch so wie hier oft beschrieben lösen. Allerdings wurde es für ihren Sohn dadurch nur noch schlimmer als besser, da sich der Mobber halt nicht davon beeinflussen lies bzw. noch zusätzlich angestachelt wurde. Also hörten sie irgendwann doch auf den Rat ihres Rechtsanwalts der ihnen einen "Mediator" vermitteln wollte, der sich dieser Problematik annehmen könnte. Das Klischee erfüllend, ca. 2m groß, voll tätowiert und wohl Mitglied in einem größeren örtlichen Motorradclub nutze er wohl seine rhetorischen und empathischen Fähigkeiten um ein klärendes Gespräch zu führen und siehe da war der einstmals so böse Junge doch plötzlich ganz freundlich. Zumindest zu seinem bisherigen Opfer.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SophiasPapa am 11.07.2021, 15:28 Uhr

Punkt 3: Wenn Eltern mit dem Täter (Kind) sprechen, erfolgt dies meistens mit Emotionen (aufgrund der Betroffenheit). Dann fallen solchen Sätze:"wenn du damit nicht aufhörst, wirst du eine Menge Ärger mit mir bekommen.

Alleine mit einer solchen Aussage wird jedes gebildete Elternteil des Täter-Kindes für eine Menge Ärger sorgen:

1. Du bekommst eine stratbewehrte Unterlassungserklärung (UE) zugesandt. Bei Weigerung wird die Klage angedroht. Für die einstweilige Verfügung reicht die EV des Täter-Kindes.

2. Strafanzeige wegen Nötigung und Körperverletzung (Kind bekommst Angstuustände, schläft nicht mehr usw)

3. Anzeige beim Jugendamt wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (UE und Strafanzeige beigefügt)

4. Druck auf die Schulleitung (diese Person nicht mehr in die Nähe des Schulgeländes zu lassen).

5. Es gibt noch eine Menge weiterer Schritte, die neben einem Verfahren bei der StA, Jugendamt und Zivilverfahren eine Mange Ärger kostet. Für die Eltern des Täter-Kindes ist dies eine Sache von 30 Minuten.

zu Punkt 5 des Ursprungsbeitrags: es ist das übliche und wirkungsvollste Standardverfahren bei einem strafunmündigen Täter, um das Opfer zu schützen. Bei jedem Verstoß 5.000 EUR zu zahlen, macht nicht viel Spaß. Spätestens wenn dies tituliert wurde. Der Gesetzgeber hat ja bekanntlicherweise zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterschieden.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SophiasPapa am 11.07.2021, 15:32 Uhr

Zitat:"der junge ist 3 tage suspendiert und ist dann wieder da und dann ? dann trifft er wieder auf das kind"

In der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist klar geregelt, wie weit er sich dem Kind überhaupt nähern darf und was das Kind überhaupt noch machen darf.

Und wenn er für jeden Verstoß 5.000 EUR zahlen muss, macht dies keinen Spaß mehr. Da sucht er sich lieber ein neues "einfacheres Opfer".

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 11.07.2021, 15:42 Uhr

Nur wird die halt niemand unterschreiben. Und seit wann ist eine Unterlassungserklärung bei 12jährigen überhaupt rechtskräftig?

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SophiasPapa am 11.07.2021, 16:06 Uhr

Die UE wird durch die gesetzlichen Vertreter unterschrieben und sind rechtsgültig.

Warum sollte er nicht unterschreiben? Er zahlt keine Kosten, hat keinen weiteren Ärger usw.

Wenn er nicht unterschreibt: er hat die Verfahrenskosten und die Kosten des gegnerischen RA zu zahlen. Die Gegenseite hat direkt einen Titel gegen ihn. Dies würde ich mir sehr gut überlegen und nur machen, wenn ich tatsächlich nichts, aber auch gar nichts angestellt habe.

Die eV hast du innerhalb von 2 Stunden (wenn es gut vorbereitet wurde) vom Gericht.

Du glaubst nicht, wie selbstsicher die Kinder werden, wenn sie wissen, dass sie eine UE (oder eV) in der Hinterhand haben.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 11.07.2021, 18:21 Uhr

Also ich bezweifle stark dass ein Gericht eine Unterlassungsklage gegen einen 12jährigen durchsetzt. Aber kannst ja gerne mal ein AZ für so ein Urteil einstellen. Man lernt ja nie aus.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Grauzone am 11.07.2021, 19:22 Uhr

Ich mische mich nur ungerne in euere Diskussion ein. Aber woran sollte die Unterlassungsklage denn scheitern? Bei einem 12 jährigen kann man die bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht annehmen. Es gibt so viele Anspruchsgrundlagen gegen den 12 jährigen. Nur weil er 12 ist?

Urteile dürfte es in JurisOnline genug geben . Dieser Service ist aber entgeltpflichtig.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von kirshinka am 11.07.2021, 19:29 Uhr

DAS finde ich eine sehr gute Lösung!
Da wird dem Blagen dann hoffentlich die Grenze nach der er so heftig sucht voll klar.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von pauline-maus am 11.07.2021, 21:47 Uhr

Meinetwegen macht es so.
Aber wenn man Kindern nur noch mit Klagen Herre wird ist doch einiges im argen.
Vielleicht sollte man mal über die neue freie grenzenlose Erziehung nachdenken , die manchem Nachwuchs eben solches Potential beschert.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 11.07.2021, 22:12 Uhr

Das baut aber darauf auf dass sich die Eltern des "Täters" davon beeindrucken lassen. Teile mir doch bitte mal von so einer erfolgreichen Unterlassungsklage ein Aktenzeichen mit, wenn möglich von einer höheren Instanz.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 11.07.2021, 22:18 Uhr

Meines Erachtens hat man keine Handhabe die Eltern des 12jährigen zu verpflichten diese Erklärung zu unterschreiben. Auch nicht per Klage. Eine andere Sache wäre es wenn sie es freiwillig tun, Ich hoffe ja dass SophiasPapa noch ein passendes Aktenzeichen präsentiert. Habe auf die Schnelle nichts in der Richtung gefunden.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Grauzone am 11.07.2021, 22:44 Uhr

Eine Klage verpflichtet nicht die Eltern dazu, etwas zu unterschreiben. Bei einer Klage auf Unterlassung beschließt das Gericht selbst im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptsachverfahren, dass das Kind bestimmte, in der Klageschrift aufgelistete Verhandlungsweise zukünftig zu unterlassen hat. Unterlässt er dies nicht, muss er für jeden eine bestimmte Geldsumme an den Kläger zahlen.

Bsp: er darf sich dem Kläger nicht näher als 50 Meter kommen
er darf ihn nicht anfassen, beleidigen, anrempeln, drohen


Die Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung ist wie ein Vertrag mit dem Kind. Wie z.B. bei einem Vereinseintritt des Kindes. Da müssen die Eltern ebenfalls für das Kind unterschreiben.

Beschädigt z.B. das 12 jährige Kind mit einem Stein bewußt das Auto des Nachbarn, muss das Kind auch Schadenersatz zahlen. Da wird auch das Kind vorm Amtsgericht verurteilt und nicht die Eltern.

Da du sehr wahrscheinlich kein juris online Zugang hast, habe ich dir mal den ersten Artikel bei der google Suche rauskopiert.

https://www.t-online.de/leben/familie/schulkind-und-jugendliche/id_76356264/mobbing-auch-minderjaehrige-koennen-belangt-werden.html

Der Artikel ist zwar juristisch gesehen nicht an allen Stellen korrekt, aber für den Anfang ganz ok.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 11.07.2021, 22:53 Uhr

Bedeutet aber auch dass man nur gegen das Kind vollstrecken kann wenn man einen Titel erwirkt. Die Wahrscheinlichkeit dürfte sehr groß sein dass solche Typen kein Geld haben, also bleibt man erst einmal auf den Kosten sitzen.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Grauzone am 11.07.2021, 22:53 Uhr

Der zweite Artikel bei der google Suche: https://openjur.de/u/2151610.html

OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2016 - 4 U 75/15

Der 12 jährige begeht eine deliktische Handlung und der Kläger will eine unterschriebene Unterlassungserklärung, die abgelehnt wird. Daraufhin wird er vom Gericht zur Unterlassung einer bestimmten Handlung verdonnert. Interessante Ausführungen zu seiner Delitsfähigkeit.

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Unterlassungsverpflichtung die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Grauzone am 11.07.2021, 22:55 Uhr

Man muss nicht klagen. Wenn die Gegenseite einsichtig ist, kommt es zu keiner Klage. Wenn diese eben nicht einsichtig ist, hat man keine andere Wahl, falls man sein Kind schützen will.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Grauzone am 11.07.2021, 22:58 Uhr

Richtig. Der Vollstreckungstitel geht gegen das Kind. Die Kosten sind minimal. Aber man 30 Jahre lang daraus vollstrecken.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 12.07.2021, 11:32 Uhr

Aber auch schon Jugendliche können in Privatinsolvenz gehen dann sieht man gar nichts. Mag sein dass der zivilrechtliche Weg eine interessante Möglichkeit ist, aber (leider) nicht für alle Fälle.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von SassiStern am 12.07.2021, 11:36 Uhr

Habe ich auch gefunden. Aber das hat Jahre gedauert. Zur Verurteilung dürfte er 15 Jahre alt gewesen sein. In dem Fall wäre eine Zuwiderhandlung da es Mobbing über FB war auch relativ einfach nachzuvollziehen. Bei verbalen Bedrohungen usw. sieht das aber anders aus. Dann müsste man im schlimmsten Fall jedes Mal wieder klagen. Allein schon wenn man sich den Zeitrahmen betrachtet kann dies nur funktionieren, wenn die Eltern des Täters auch einknicken..

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Grauzone am 12.07.2021, 12:07 Uhr

Es geht doch nicht um das Geld. Es geht um das Druckmittel. Wenn der 12 jährige weiß, dass er sich dem Opfer nicht nähern darf und er bei jedem Verstoss jedes Mal blechen muss und der Zivilrichter ihm jedes Mal die Leviten liest, werden 19 von 20 Kinder dies zukünftig nicht mehr machen. Bei dem 1 von 20 hilft nur die Schulleitung bzw Aufsichtsbehörde. Auch was bereits oben mehrfach von einigen Usern gesagt wurde: Druck machen und Schutzkonzept einfordern.

Erfahrungsgemäß unterschreiben alle Eltern die Unterlassungserklärung und das Kind bekommt einen "Einlauf".

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Grauzone am 12.07.2021, 12:15 Uhr

Man muss zwischen einstweiligem Rechtsschutz und dem Hauptsacheverfahren differenzen. Bei den meisten Amts- und Landgerichten bekommt man die einstweilige Verfügung innerhalb von 2 Werktagen. Dann ist die Unterlassung wirksam. Um diese Verfügung zu erhalten, brauchst du nur die eidesstattliche Versicherung des Opfers.

Wie alt das Kind im Zeitpunkt der Entscheidung ist, ist irrelevant. Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist entscheidend.

Die Vollstreckung erfolgt nach §890 ZPO . Ordnungshaft ist was ganz Tolles. Dies wird der 12 jährige nicht vergessen. Auch dies geht richtig schnell beim zuständigen Prozessgericht. Den Nachweis der Verfehlung zuschicken, der 12 jährige wird angehört und dann kann man vollstrecken.

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Re: Morddrohung in der Schule

Antwort von Reese am 12.07.2021, 15:57 Uhr

Genau das war auch mein erster Gedanke.
Und hat mir in vielen Postings hier gefehlt; hätte mein Kind das gesagt und es käme mir zu Ohren (mit Polizei, Suspendierung und JA nochmal ne Schippe drauf) müsste es sich wirklich sehr warm anziehen.
Da wäre die Suspendierung noch das harmloseste.
Andererseits sind viele Eltern heut zu Tage ja doch der Meinung „also MEIN KIND macht sowas nicht.“…

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