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Geschrieben von Grauzone am 11.07.2021, 22:44 Uhr

Morddrohung in der Schule

Eine Klage verpflichtet nicht die Eltern dazu, etwas zu unterschreiben. Bei einer Klage auf Unterlassung beschließt das Gericht selbst im einstweiligen Rechtsschutz und im Hauptsachverfahren, dass das Kind bestimmte, in der Klageschrift aufgelistete Verhandlungsweise zukünftig zu unterlassen hat. Unterlässt er dies nicht, muss er für jeden eine bestimmte Geldsumme an den Kläger zahlen.

Bsp: er darf sich dem Kläger nicht näher als 50 Meter kommen
er darf ihn nicht anfassen, beleidigen, anrempeln, drohen


Die Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung ist wie ein Vertrag mit dem Kind. Wie z.B. bei einem Vereinseintritt des Kindes. Da müssen die Eltern ebenfalls für das Kind unterschreiben.

Beschädigt z.B. das 12 jährige Kind mit einem Stein bewußt das Auto des Nachbarn, muss das Kind auch Schadenersatz zahlen. Da wird auch das Kind vorm Amtsgericht verurteilt und nicht die Eltern.

Da du sehr wahrscheinlich kein juris online Zugang hast, habe ich dir mal den ersten Artikel bei der google Suche rauskopiert.

https://www.t-online.de/leben/familie/schulkind-und-jugendliche/id_76356264/mobbing-auch-minderjaehrige-koennen-belangt-werden.html

Der Artikel ist zwar juristisch gesehen nicht an allen Stellen korrekt, aber für den Anfang ganz ok.

 
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