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Geschrieben von Grauzone am 11.07.2021, 22:55 Uhr

Morddrohung in der Schule

Man muss nicht klagen. Wenn die Gegenseite einsichtig ist, kommt es zu keiner Klage. Wenn diese eben nicht einsichtig ist, hat man keine andere Wahl, falls man sein Kind schützen will.

 
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