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Geschrieben von Junalina am 11.07.2021, 6:49 Uhr

Morddrohung in der Schule

Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass frühere Verdächtigungen sich auf die strafzumessung auswirken.
Es macht aber sehr wohl einen Unterschied, schon bei den ersten Maßnahmen und allen weiteren Ermittlungen, ob dieser jemand das erste Mal aufgefallen ist, oder schon einschlägig bekannt ist. Dadurch kennen die jugendsachbearbeiter ihre pappenheimer.
Auch für die negativprognose der kriminalakte und Vernehmungen ist das gut zu wissen.
Dass bei manchen Hopfen und Malz verloren ist, steht außer Frage.
Wie wir aber auch hier lesen konnten, ist das nicht immer der Fall.

 
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