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Geschrieben von SophiasPapa am 10.07.2021, 21:28 Uhr

Morddrohung in der Schule

@junalina:

Zitat: "Alle anzeigen, auch die gegen Kinder, landen bei der Staatsanwaltschaft und sind nicht vergessen.
Stell dir vor, jeder nimmt das so hin und macht nichts.
Dann leistet sich der junge mit 14, 15 Jahren was und es könnte verfolgt werden. Es taucht aber nirgends auf, dass es in der Vergangenheit schon zu Bedrohungen, Körperverletzungen etc pp gekommen ist. Dann ist der "arme bursche" ersttäter und wird ganz anders betrachtet, als wenn sein hang zu Gewalt bekannt wäre."

FALSCH!

In der Akte stehen nur Verdächtigungen und keine Verurteilungen. Verdächtigungen dürfen - da sie nie bewiesen wurden - bei der Strafzumessung in einem späteren Strafverfahren KEINE Berücksichtigung finden.

 
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