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Geschrieben von SophiasPapa am 11.07.2021, 15:28 Uhr

Morddrohung in der Schule

Punkt 3: Wenn Eltern mit dem Täter (Kind) sprechen, erfolgt dies meistens mit Emotionen (aufgrund der Betroffenheit). Dann fallen solchen Sätze:"wenn du damit nicht aufhörst, wirst du eine Menge Ärger mit mir bekommen.

Alleine mit einer solchen Aussage wird jedes gebildete Elternteil des Täter-Kindes für eine Menge Ärger sorgen:

1. Du bekommst eine stratbewehrte Unterlassungserklärung (UE) zugesandt. Bei Weigerung wird die Klage angedroht. Für die einstweilige Verfügung reicht die EV des Täter-Kindes.

2. Strafanzeige wegen Nötigung und Körperverletzung (Kind bekommst Angstuustände, schläft nicht mehr usw)

3. Anzeige beim Jugendamt wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (UE und Strafanzeige beigefügt)

4. Druck auf die Schulleitung (diese Person nicht mehr in die Nähe des Schulgeländes zu lassen).

5. Es gibt noch eine Menge weiterer Schritte, die neben einem Verfahren bei der StA, Jugendamt und Zivilverfahren eine Mange Ärger kostet. Für die Eltern des Täter-Kindes ist dies eine Sache von 30 Minuten.

zu Punkt 5 des Ursprungsbeitrags: es ist das übliche und wirkungsvollste Standardverfahren bei einem strafunmündigen Täter, um das Opfer zu schützen. Bei jedem Verstoß 5.000 EUR zu zahlen, macht nicht viel Spaß. Spätestens wenn dies tituliert wurde. Der Gesetzgeber hat ja bekanntlicherweise zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterschieden.

 
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