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Geschrieben von Erdbeere81 am 12.09.2013, 9:24 Uhr

Mal ne Frage wegen Lärm

In welchem Bundesland wohnt ihr?

In NRW gibt es das Landesimmisionsschutzgesetz, danach gilt absolute Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Es kommt nicht auf die Dauer der Lärmstörung an.
Ausnahmen nur mit Genehmigung möglich und die erhalten Firmen auch nicht mal eben so.

Handelt es sich um ein reines Gewerbegebiet oder um ein Mischgebiet?

Unmittelbar angrenzend an unserem Wohngebiet liegt auch eine Firma. Die hat allerdings wesentlich strengere Auflagen als die Firmen im Gewerbegebiet.

 
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