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Geschrieben von Benedikte am 19.01.2019, 17:49 Uhr

Mal ein anderer Aspekt.....

unbestritten, das glaube ich auch

aber hier geht es ja gerade nicht um eine Kündigung mit dem Ziel, nur die Miete zu erhöhen

sondern für einen Eigentümer, der selber einziehen will

dass es verboten ist, zu kündigen zwecks Durchsetzung von Mieterhöhungen ist feststehende und unumstrittene Rechtslage

 
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