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Geschrieben von Lauch1 am 06.05.2017, 16:11 Uhr

kleiner Nachtrag zur Leitkultur

"Polizei machtlos
Auch Verfassungsrechtler Theo Öhlinger hegt im STANDARD-Gespräch Zweifel, dass man die Teilnahme an dem Referendum auf hiesigem Boden verbieten kann, denn: "Die Polizei darf die Botschaften nicht betreten und Bürgern nicht den Zutritt verwehren." Wenn im Gebäudeinneren dann eine Wahlurne aufgestellt sei, kann sich der Experte "nicht vorstellen, wie man eine Stimmabgabe verhindern" soll. Wohl aber sei es möglich, vor und bei den Botschaften gegen das Referendum zu protestieren – weil die Abhaltung als "unfreundlicher Akt" gegen die Republik gewertet werden kann. Ähnlich argumentiert Völkerrechtler Manfred Nowak auf STANDARD-Anfrage: Die Teilnahme türkischer Bürger an einer solchen Abstimmung in Botschaften und Konsulaten falle unter "die türkische Souveränität. Ich sehe daher keine Möglichkeit, wie der österreichische Staat das untersagen kann." - derstandard.at/2000057040448/Aussenminister-Kurz-will-Referendum-ueber-Todesstra fe-in-Tuerkei-untersagen

 
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