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Geschrieben von Shanalou am 06.05.2017, 19:20 Uhr

kleiner Nachtrag zur Leitkultur

Ein Botschafter kann ausgewiesen werden! Eine Wahl oder ein Referendum muss ja schließlich angekündigt werden, sonst kommt ja keiner. In diesem Fall kann die Bundesrepublik den Botschafter einbestellen und gegebenenfalls auch ausweisen. Damit wäre der Fall dann wahrscheinlich erledigt. Die krasseste Möglichkeit wäre ein Abbruch der diplomatischen Beziehungen (was eher unwahrscheinlich ist).

 
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