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Geschrieben von leaelk am 24.04.2016, 12:04 Uhr

Gesundschreibungen gibt es keine in dem Sinne!

Es gibt keine Gesundschreibung!

Zitag DAV aus 2014:
Arbeitnehmer müssen sich nicht „gesundschreiben“ lassen
Berlin (DAV). Wenn krankgeschriebene Arbeitnehmer sich wieder gesund fühlen, dürfen sie zur Arbeit gehen – ohne weiteren Besuch beim Arzt. Dadurch entstehen auch keine Nachteile beim Versicherungsschutz. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Auch wenn in Gesprächen unter Kollegen oder in Internetforen häufig etwas anderes behauptet wird: Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen sich nicht „gesundschreiben“ lassen, wenn sie frühzeitig wieder arbeitsfähig sind.
„Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot“, sagt Rechtsanwältin Donata Gräfin von Kageneck vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). „Die Bescheinigung ist lediglich eine Prognose des Arztes darüber, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann.“ Wenn die Arbeitsfähigkeit schon früher hergestellt sei, dürfe man auch zum Arbeitsplatz zurückkehren. Eine „Gesundschreibung“ als Gegenstück zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es in Deutschland nicht.

 
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