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Geschrieben von emilie.d. am 13.05.2017, 10:15 Uhr

Anmalen, Besprühen von Wahlplakaten ist Sachbeschädigung

Wenn mein Sohn absichtlich oder unabsichtlich ein Plakat beschädigt hätte, hätte ich bei der entsprechenden Partei angerufen und entsprechend den Schaden ersetzt. Dass die Plakate so hoch hängen, ist volle Absicht, weil es mittlerweile bei uns Usus zu sein scheint, Plakate zu beschmieren. Mit demokratischer Auseinandersetzung hat das nichts zu tun.

 
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