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Geschrieben von emilie.d. am 13.05.2017, 21:59 Uhr

Anmalen, Besprühen von Wahlplakaten ist Sachbeschädigung

Etwas Anderes schon, aber für mich "darf" Kind trotzdem nicht drauf malen bzw. würde ich halt nicht "wegschauen". Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung sowie Steuerhinterziehung eben auch Steuerhinterziehung bleibt.

 
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