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Geschrieben von Jana287 am 29.04.2017, 21:20 Uhr

Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich

Na Moment mal, es soll ja nix aberkannt werden, was mit richtigen Angaben erwirkt wurde. Wenn ich für die Baugenehmigung richtige Angaben gemacht habe, können die gern jedes Jahr kontrollieren kommen.
Aber, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, ich habe angegeben einen Bungalow zu bauen und stelle dann ein 3stöckiges Haus dahin, dann ist es doch richtig dass nachkontrolliert wird und ggf Konsequenzen folgen.

Und wenn klar wird, dass sich keiner an Bauvorschriften hält, weil eh nicht kontrolliert wird...

Also natürlich ist es richtig und notwendig, diese überstürzten Asylentscheidungen nochmal nachzuarbeiten. Und bei Falschangaben ist es auch wichtig, dass Konsequenzen folgen.

 
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