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Geschrieben von Mehtab am 29.04.2017, 23:01 Uhr

Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich

Meinst du, dass das irgendjemanden, der alle Flüchtlinge in eine Schublade einordnet, auch nur im entferntesten interessiert?

Ist euch denn nicht klar, was das für einen Aufwand verursacht. Ich gehe davon aus, dass weitaus die meisten Asylbewerber richtige Angaben gemacht haben. So einfach geht das halt nicht. Der Bundeswehrsoldat ist Akademiker und hatte sich bestimmt einen guten Plan zurechtgelegt bevor er als Flüchtling ankam. Geprüft hatte ein anderer Soldat, der wahrscheinlich in einem Schnellkurs in die Sachbearbeitung beim BAMF eingearbeitet worden ist.

Woher sollen denn auf einmal die ganzen Dolmetscher für Arabisch kommen. Vielleicht waren die Sachbearbeiter froh, dass der Mann so gut Französich konnte, so dass sie keinen Dolmetscher für Arabisch brauchten. Ich weiß, dass die amerikanischen Geheimdienste nach dem elften September damals große Probleme hatten, weil sie nicht genug Dolmetscher fanden, die Arabisch konnten.

Die Rückstände beim BAMF sind heute noch nicht abgebaut und da sollen die jetzt alle Fälle der letzten Jahre noch einmal überprüfen. Ich meine, dass das einfach nicht zu bewältigen ist, ganz unabhängig von der Rechtslage.

Viele Grüße

Mehtab

 
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