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Geschrieben von Tonic2108 am 29.04.2017, 13:26 Uhr

Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich

Was heißt anlasslos? Ein Anlass besteht doch, wenn der unkontrolliert eingereiste Migrant hier in Deutschland Sozialleistungen oder Asyl erhalten will. Eventuelle Fehler im Prüfungsprozess sind doch ein Anlass.

Ich verstehe nicht, weshalb sich Deutschland immer wieder derart zum Affen machen lässt.

 
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