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Geschrieben von tonib am 30.04.2017, 6:15 Uhr

Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich

Ich habe da ein anderes, weiteres Verständnis vom Rechtsstaat: Abwehrrechte gegen den Staat, natürlich. Aber er muss auch sicherstellen, dass seine Regeln eingehalten werden, immer, von jedem, und dies nicht nur willkürlich verfolgt wird. Wenn er das nicht tut, sehen die Regeltreuen auch keinen Grund mehr, sich an die Regeln zu halten. Man merkt das doch jetzt schon an der Stimmung und an der erhöhten Kriminalität. Wenn die anderen sich nicht dran halten müssen, warum dann ich? Durch Nichteinhaltung der Regeln verliert man in meinen Augen mindestens genauso viel wie durch übertriebene staatliche Maßnahmen.


Dass es rechtlich nicht möglich sein soll, die von inkompetenten, überforderten BAMF-Hilfskräften unter Beiseitelegen der normalen Verfahrensregeln ergangenen Bescheide zu überprüfen, halte ich für falsch. Wenn der politische Wille (und die Kapazitäten) vorhanden wären, ginge das sicher. Anlasslos ist das ja wohl ohnehin nicht, denn jedes Mal, wenn genauer hingeschaut wurde, tat sich ein Abgrund an Inkompetenz und Täuschungen auf.

 
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