Geschrieben von Jana287 am 30.04.2017, 6:58 Uhr |
Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich
Du gehst davon aus, dass die Mehrheit richtige Angaben gemacht hat. Woher nimmst Du die Gewissheit?
Vielleicht wäre man auch überrascht, wieviele Syrer gar nicht aus Syrien kommen. Und wieviele unbegleitete Minderjährige schon älter als 18 sind. Und wieviele gefälschte Pässe/Identitäten sich so finden.
Grad gestern gabs doch die Meldung, dass mehr als 5000 Flüchtlinge noch gar nicht erkennungsdienstlich erfasst sind mit Fingerabdrücken und so. Also wir sind noch weit weg von einem Mindestmass an Kontrolle. Immernoch.
- "Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich" - Bobby Mc Gee 29.04.17, 8:56
- Re: "Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich" - germanit1 29.04.17, 10:58
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- Re: "Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich" - tonib 30.04.17, 6:15
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- Re: "Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich" - Tonic2108 29.04.17, 13:26
- Re: "Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich" - Bobby Mc Gee 29.04.17, 15:50
- Re: "Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich" - Jessi757 29.04.17, 18:27
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- Re: "Anlasslose Überprüfung in einem Rechtsstaat nicht möglich" - Mehtab 29.04.17, 21:04
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